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Vorarlberger hörte nicht auf mit Betrügereien: 18 Monate Gefängnis

Die Vorstrafen schreckten den Vorarlberger nicht ab
Die Vorstrafen schreckten den Vorarlberger nicht ab ©Bilderbox
Ein vorbestrafter Frühpensionist kassierte 70.000 Euro für Anzahlungen, lieferte aber die bestellten Türen und Verglasungen gar nicht. Selbst seine beiden Verurteilungen von 2015 hielten den Ingenieur nicht davon ab, weiterhin Betrügereien zu begehen.

Für seine jüngsten Straftaten wurde der einschlägig vorbestrafte Angeklagte nun am Landesgericht Feldkirch zu eineinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Neue Gesetzeslage

Erneut wurde der in der Gerichtsverhandlung doch noch geständige Vorarlberger wegen des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betrugs schuldig gesprochen. Die Strafe fiel vergleichsweise milde aus, weil der rückfällig gewordene Täter von der neuen Gesetzeslage profitierte. Seit Jahresbeginn beträgt der Strafrahmen für einen Betrugsschaden von 70.000 Euro nicht mehr ein bis zehn Jahre Gefängnis, sondern nur noch sechs Monate bis fünf Jahre.

Begangen worden sind die Betrügereien zwischen Oktober 2014 und Juni 2016. Anzuwenden hatte das Gericht bei der Strafzumessung die für den Angeklagten günstigere Rechtslage und damit die aktuelle, die geringere Strafen für Vermögensdelikte vorsieht als früher.

Um Ersparnisse gebracht

Betrogen worden sind neun Kunden in Vorarlberg und der Schweiz, die beim Angeklagten Wintergärten, Verglasungen und Schiebetüren bestellt hatten. Die Kunden leisteten Anzahlungen, erhielten aber die Bestellungen nie. Geschädigt worden seien dadurch auch ältere Menschen, die so um ihre Ersparnisse gebracht worden seien, sagte Staatsanwältin Karin Dragosits. Mit den betrügerisch herausgelockten Geldern habe sich der angeklagte Frühpensionist einen luxuriösen Lebensstil geleistet.

Psychisches Problem wurde noch nicht behandelt

Mildernd wertete das Gericht auch die verminderte Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten. Ihm bescheinigte Gerichtspsychiater Reinhard Haller eine psychische Störung, die therapeutisch behandelt werden sollte. Das psychische Problem sei bereits im Jahr 2000 festgestellt worden, merkte Richter Günther Höllwarth an. Der Angeklagte hätte sich entsprechend behandeln lassen können. Deshalb sei es nicht so, dass der Mann sich nicht anders verhalten hätte können. Um sich dem Zugriff der Geschädigten zu entziehen, habe der Beschuldigte sich nach Deutschland abgesetzt und Briefkastenfirmen gegründet.

Sein Mandant sei nicht der Hauptdarsteller in einem schlechten Film, sondern in einem tragischen, sagte Verteidiger Andreas Brandtner. Er sei hochintelligent, könne sein Verhalten seiner psychischen Erkrankung wegen aber nicht steuern und sei deshalb auch ein Opfer seiner selbst.

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