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Vorarlberger Eigner wollen Garantie bei Vermietung an sozial Schwache

Bregenz - Die Vorarlberger Eigentümervereinigung (VEV) fordert die steuerliche Gleichstellung von Immobilienbesitzern mit Unternehmern und eine Behördengarantie bei der Wohnungsvermietung an sozial Bedürftige.

Einen entsprechenden Maßnahmenkatalog, um die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der derzeitigen Krise abzufedern, stellte die Interessenvertretung am Mittwoch in Bregenz vor. Die Immobilienbesitzer könnten dazu einen wichtigen Beitrag leisten, erläuterte VEV-Präsident Markus Hagen.

Auf Vorschlag der VEV werde die Wohnbeihilfe in Vorarlberg zukünftig direkt an den Vermieter überwiesen. Man wolle aber noch einen Schritt weitergehen. Das Land solle für einen Mietzins in noch festzulegender Höhe eine Behördengarantie gewähren, wenn an sozial bedürftige Menschen vermietet werde, so Hagen. “Aus Erfahrung wissen wir, dass viele bereit wären, ihre Wohnung auch günstig zu vermieten, wenn die Bezahlung gesichert ist”, erklärte der VEV-Präsident. Es stünden viele Wohnungen leer, “weil für die Eigentümer die Gefahr von Mietausfällen bei gleichzeitigem Kündigungsschutz eine Hürde darstellt”.

Schon heute sei die Nachfrage nach Wohnungen für sozial Schwache höher als das Angebot, Tendenz krisenbedingt weiter steigend. Mit der Maßnahme könnten leerstehende Wohnungen wieder auf den Markt gebracht und dadurch die Ausgaben der öffentlichen Hand für den gemeinnützigen Wohnbau reduziert werden, argumentierte Hagen. Die Wohnbauhilfe wäre zu 100 Prozent zweckgebunden, damit würde sich die Miete für förderwürdige Personen reduzieren und Zwangsräumungen sozial Schwacher würden der Vergangenheit angehören.

Die VEV verlangte zudem die steuerliche Gleichstellung von Liegenschaftseignern und Unternehmern. Auch Vermietern sollte die Bildung von steuerfreien Rücklagen ermöglicht werden, so VEV-Vorstandsmitglied Martin Winkel. Gewinnüberschüsse sollten steuerfrei für Sanierungen, Ausbauten und zur Zahlung an den Reparaturfonds zurückgelegt werden können. Der angesparte Betrag fließe schließlich wieder zurück in die Wirtschaft. Daneben wolle man auch einen Vorsteuerabzug für private Bauherren und einen Freibetrag für investierte Gewinne. Eigentümern sollte wie Betrieben erlaubt sein, Verlustvorträge zu machen, wenn sie “Geld für Instandhaltung oder Sanierung in die Hand genommen und dadurch keine Gewinne gemacht haben”, so Winkel.

 

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