AA

Vorarlberger Eigentümervereinigung kritisiert erschwerten Zugang zum Grundbuch

Seit 1. Juli 2009 ist für Wohnungs- Haus und Grundeigentümer der Zugang zum Grundbuchsgericht schwerer und teurer geworden.

Einfacher Zugang abgeschafft

Einige Grundstücksangelegenheiten, wie etwa eine Eintragung eines Wohnrechtes oder die Löschung einer Verbindlichkeit, konnten bisher persönlich und mündlich beim Grundbuchsgericht eingebracht werden. Diese Möglichkeit wurde durch das Budgetbegleitgesetz per 1. Juli 2009 abgeschafft.

Rechtsanwalt nötig

Ein Wohnungs- oder Hauseigentümer, der seine Hypothek zurückbezahlt hatte, konnte bisher beim Grundbuchsgericht die Löschung der Verbindlichkeit mündlich beantragen. Er musste dafür nur die Löschungserklärung der Bank vorlegen. Seit 1. Juli 2009 ist man faktisch gezwungen zu einem Rechtsanwalt oder Notar zu gehen, und diesen mit der Löschung zu beauftragen, da ab sofort strenge Formvorschriften gelten.

Kosten steigen

Dazu Markus Hagen, Präsident der VEV: “Die Abschaffung des unkomplizierten Grundbuchzuganges stellt eine unnötige Hürde für Haus- und Wohnungseigentümer dar, und bedeutet eine höhere Kostenbelastung für den Einzelnen.“

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Vorarlberger Eigentümervereinigung kritisiert erschwerten Zugang zum Grundbuch