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Vorarlberger Diesel-Fahrerin fühlt sich betrogen

Die Vorarlbergerin führt am Landesgericht Feldkirch einen Zivilprozess gegen ihren Vorarlberger Autohändler.
Die Vorarlbergerin führt am Landesgericht Feldkirch einen Zivilprozess gegen ihren Vorarlberger Autohändler. ©VOL.AT/Hartinger/AP
Bemühen um gütliche Einigung in anhängigem Zivilprozess am Landesgericht um manipulierte Abgaswerte.

Sie sei wütend, sagte die Klägerin gestern vor Gericht. Denn die Fahrerin eines Audi A4 fühlt sich als Opfer eines Abgasbetrugs. Mit manipulierten Diesel-Abgaswerten sei auch in der deutschen Zentrale des VW-Tochterkonzerns Audi in Ingolstadt in großem Stil betrogen worden.

Die Vorarlbergerin führt am Landesgericht Feldkirch einen Zivilprozess gegen ihren Vorarlberger Autohändler. Um 38.000 Euro hat die Vielfahrerin bei ihm einen Audi A4 mit Sportsitzen gekauft. Auch der Motor ihres Fahrzeugs sei manipuliert worden, meint die Klägerin.

14.000 Euro Restwert. Die Frau hat auf Wandlung geklagt. Sie will also das Auto zurückgeben und den Kaufpreis zurückerhalten. Allerdings würde vom Kaufpreis ein stattliches Benützungsentgelt abgezogen werden. Denn die Vorarlbergerin ist mit dem teuren Pkw fünf Jahre lang oft gefahren. Der Autohändler habe zu ihr gesagt, der Restwert für ihr Fahrzeug betrage nur noch 14.000 Euro. Sie müsste, so die Klägerin, nun bei einem Tausch für einen Neuwagen wohl 10.000 Euro drauflegen.

Die Streitparteien einigten sich gestern in der ersten Verhandlung auf außergerichtliche Vergleichsgespräche. Nun wird die Klägerin mit ihrem Autohändler darüber verhandeln, wie hoch der Aufpreis für ein neues Auto wäre, wenn sie ihm ihren gebrauchten Audi A4 zurückgeben würde. So werde in den meisten ihm bekannten Zivilprozessen im Diesel-Skandal vorgegangen, sagte Klagsvertreter Daniel Wolff am Dienstag in der vorbereitenden Tagsatzung.

Die Zivilrichterin hält einen derartigen Tausch für die sinnvollste Lösung. Zumal es weiterhin an höchstgerichtlicher Rechtsprechung zur Diesel-Abgasproblematik fehle.

Der Anwalt des beklagten Autohändlers hat gestern auch die Richtigkeit der Beilage D aus dem Gerichtsakt bestritten. Dabei handelt es sich um ein Urteil aus einem anderen Diesel-Prozess, in dem die Feldkircher Zivilrichterin der Klage stattgegeben hat.

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