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Vorarlberger Bundesräte legen Tätigkeitsbericht vor

Schwarzach - In Fortführung einer nun schon seit dem Jahr 2000 bestehenden Tradition legen die drei Vorarlberger Bundesräte nun ihren Tätigkeitsbericht für das abgelaufene Jahr vor.

Der Vizepräsident des Bundesrates Jürgen Weiss (V) sowie die Bundesräte Edgar Mayer (V) und Reinhold Einwallner (S) kommen dabei zu dem Schluss, dass die Interessen des Landes in dem vorgegebenen verfassungsrechtlichen Rahmen im Bundesrat “nach besten Kräften, weitgehend gemeinsam und daher auch wirkungsvoll vertreten wurden”. Skeptisch zeigen sich die Vorarlberger Bundesräte bezüglich Reformchancen der Länderkammer.

Im Gegensatz zu anderen Bundesländern sei in Vorarlberg eine enge Zusammenarbeit der Bundesräte mit dem Landtag und der Landesregierung gegeben, heißt es weiter in dem Bericht. Obwohl Vorarlberg im Bundesrat nur mit drei von insgesamt 62 Mitgliedern vertreten sei, liege das Engagement sowohl bei parlamentarischen Initiativen als auch bei den Wortmeldungen weit über dem Durchschnitt. So stamme beispielsweise jede vierte parlamentarische Anfrage an Mitglieder der Bundesregierung aus Vorarlberg.

Der Bericht hebt vor allem die Gemeinsamkeit der Vorarlberger Bundesräte bei der Ausübung ihrer parlamentarischen Rechte hervor. So kam es bei insgesamt 192 Beschlüssen der Länderkammer nur in zwei Fällen zu einem unterschiedlichen Abstimmungsverhalten, und zwar bei der Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes und hinsichtlich einer Entschließung zur Vermeidung von Härtefällen für Betroffene der Legalisierung der 24-Stunden-Betreuung, die beide nicht die Zustimmung des Bundesrates Einwallner fanden. Hingegen erhielten die zehn wegen der Betroffenheit von Länderzuständigkeiten zustimmungspflichtigen Gesetzesbeschlüsse jeweils einhellige Unterstützung durch die Vorarlberger Bundesräte. Durchwegs gemeinsam ausgeübt wurde auch das Interpellationsrecht im Rahmen parlamentarischer Anfragen.

Zur Diskussion um eine Reform des Bundesrats hält der Bericht in seinen Schlussbemerkungen fest, diese Diskussion sei nach wie vor von gegensätzlichen Standpunkten geprägt, die selbst in den Landtagen unterschiedlich beurteilt und offensichtlich nicht koordiniert werden können. Auch dem Regierungsprogramm würden sich keine Anhaltspunkte dafür entnehmen lassen, dass in diesem Bereich ein politischer Konsens gefunden worden wäre, heißt es.

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