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Vorarlberg: "Ma hilft"-Buchhalter wegen Spendenbetrugs verurteilt

Der Mann wurde zu 110.000 Euro Schadenersatz verurteilt.
Der Mann wurde zu 110.000 Euro Schadenersatz verurteilt. ©Sohm/VN
Ein 36-jähriger Mann ist am Freitag vor dem Landesgericht Feldkirch wegen gewerbsmäßig schweren Betrugs schuldig gesprochen worden, weil er den wohltätigen Verein "Ma hilft" um 120.000 Euro geschädigt haben soll. Das Schöffengericht verurteilte ihn nicht rechtskräftig zu einer bedingten Haftstrafe sowie zu einer Geldstrafe von 12.600 Euro, zudem muss er 110.000 Euro Schadenersatz leisten.

Bregenz/Feldkirch. Der 36-Jährige war ab 2012 als Buchhalter für den Verein tätig, der hilfsbedürftige Familien in Vorarlberg unterstützt. Zwischen 2014 und 2015 soll er Spendengelder und Einkaufsgutscheine für eigene Zwecke verwendet haben. Er manipulierte die Buchhaltung und bestellte Gutscheine im Wert von rund 120.000 Euro, die er für sich selbst verwendet haben soll. Bei einer Prüfung der Vereinsfinanzen wurde schließlich ein Fehlbestand entdeckt. Beim Angeklagten sei eine Handkasse mit 30.000 Euro in bar und 28.000 Euro in Gutscheinen entdeckt worden, so die Staatsanwaltschaft.

Angeklagter bestreitet Vorwürfe

Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe. Er habe Gutscheine bestellt und abgeholt, dies sei jedoch immer im Auftrag von leitenden Vereinsmitarbeitern erfolgt. Der hohe Fehlbetrag in der Bilanz sei dem riesigen Durcheinander im Verein geschuldet, nicht alle hätten es dort mit den Finanzen so genau genommen, so die Verteidigung des Mannes.

Seine ehemaligen Vorgesetzten widersprachen dem. Der Mann habe ihr Vertrauen ausgenutzt, um sich selbst zu bereichern. Zudem habe er versucht, seine Spuren zu verwischen, als der Verdacht finanzieller Unregelmäßigkeiten aufkam.

Systematisch geplante Tat

In ihrem Schlussplädoyer betonte die Verteidigung, dass es keine objektiven Beweise für die Schuld des Angeklagten gebe. Auch die Staatsanwaltschaft räumte ein, dass es nicht allzu viele Indizien und Beweise gegen den Mann gebe, dennoch habe es sich um eine systematisch geplante Tat gehandelt. In seiner Urteilsverkündung erklärte der Richter, dem Angeklagten sei es gelungen, Lücken in der Beweiskette aufzuzeigen, er sei intelligent und manipulativ. Allerdings hätten alle Belastungszeugen einen glaubwürdigen Eindruck gemacht. Eine Verschwörung gegen den Angeklagten sei auszuschließen.

Neben der Geldstrafe sprach das Gericht eine bedingte Freiheitsstrafe von neun Monaten aus. Die 110.000 Euro Schadenersatz muss der Angeklagte an jenes Unternehmen leisten, das den Verein gegründet hat und verwaltet. Die Verteidigung kündigte umgehend Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

(APA)

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