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Vorarlberger Anwalt vertritt 650 Geschädigte bei AMIS–Prozess

Schwarzach - Während beim dritten Prozesstag des großen AMIS–Skandals in Wien die Einvernahme der Angeklagten fortgesetzt wurde, fiebert auch ein Vorarlberger Anwalt mit. Der Feldkircher Hans-Jörg Vogl vertritt mit seiner Kanzlei die Ansprüche von rund 650 Geschädigten.

Insgesamt gibt es 16.000 Betrugsopfer mit einer Schadenssumme von 140 Millionen Euro.

In einem eigenen Prozess wurde die Haftung der Republik Österreich geklärt. Vom Gericht wurde es als erwiesen angesehen, dass die damaligen Bankwesenaufsicht im Jahr 2000 eingreifen hätte müssen und somit viele Anleger gar nicht investieren hätten können. Doch die Republik haftet nur, wenn niemand anderer zur Haftung herangezogen werden kann.

Neben der AMIS – Führungsetage könnten auch österreichische und luxemburgische Banken sowie Abschluss- und Wirtschaftsprüfer zur Verantwortung gezogen werden. Ob und wie viel Geld die Geschädigten wieder zurückbekommen hängt von mehreren Faktoren ab: „Es scheint so, dass in den Fonds in Luxemburg noch zwischen 50 und 60 Millionen Euro vorhanden sind. Die ersten 20 Prozent der Gelder werden „flat“, also für alle gleich viel in Relation zum angelegten Geld, ausgeschüttet. Bei der weiteren Verteilung wird es eine Rolle spielen, wer wie viel und in welches Produkt investiert hat. Wer konservativer angelegt hat, wird wahrscheinlich auch mehr bekommen“ erklärt Vogl im „VOL Live“ – Interview.

In Wien wurde währenddessen der dritte AMIS – Angeklagte befragt: „Die Situation war aussichtslos, wir mussten da durch – bis hier her“, sagte Thomas Mitter am dritten Prozesstag bei seiner Einvernahme durch Richterin Daniela Setz-Hummel. „Ist Ihnen bewusst gewesen, dass die Lücke immer größer wird und damit auch das Problem?“, fragte die Richterin. „Ja, ich hab’ die Augen davor verschlossen“, so der geständige Angeklagte.

Als ihm im Zuge des Management-buy-out-Planes im Juli 2005 die von den Wirtschaftsprüfern errechnete Lücke zwischen den einbezahlten Kundengeldern und den tatsächlich vorhandenen Geldern bekannt wurde, habe es ihn „umgehauen“. Die errechnete Summe betrug damals 150 bis 160 Mio. Euro. „Ich war schockiert vom Ausmaß dieser Summe“, so Mitter, der in der AMIS für die sogenannten Redemptions hauptverantwortlich war. Unter Redemptions werden im AMIS-System ungerechtfertige Geldentnahmen von Kundenkonten verstanden, die nicht auf deren Depotauszügen aufscheinen. Um die Luxemburger Depotbank anzuweisen, sei es nicht notwendig gewesen, die Höhe dieser Lücke zu kennen. Zwischen 2001 und 2005 hat Mitter laut Richterin rund 250 Redemptions durchgeführt.

„Aus falscher Loyalität zu Böhmer“ und wegen des hohen Gehaltes habe er sich auf das Ganze eingelassen, so Mitter auf eine Frage der Richterin. „Ich war ein braver Soldat, zumindest für eine gewisse Zeit“. Die Straffälligkeit sei ihm damals in diesem Umfang nicht bewusst gewesen. Dies wird den Angeklagten spätestens beim Urteilsspruch klar werden.

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