Das neue Gesetz bringt nicht nur mehr Transparenz, sondern vor allem auch eine Stärkung der Gemeinden und der Wirtschaft als gleichberechtigte Partner. Durch Nutzung von Synergien werden Voraussetzungen für Kostenvorteile geschaffen, die sozialverträgliche Entsorgungstarife ermöglichen. “Mit dem neuen V-AWG sind wir in der Lage, flexibel auf die abfallwirtschaftlichen Entwicklungen zu reagieren”, so Landesrat Egger. Anfang Juli nächsten Jahres soll das Gesetz in Kraft treten.
Eine wichtige Neuheit im Gesetz ist die vollumfängliche Parteistellung des Umweltverbandes und der Wirtschaftskammer in Fragen der Entgeltregelung. Deutlich gestärkt wird auch die Position der Gemeinden in deren eigenem Wirkungsbereich. “In einer sehr konstruktiven Zusammenarbeit konnte mit dem Umweltverband und der Wirtschaftskammer als Partner ein sehr gutes Ergebnis erzielt werden”, zeigt sich LR Egger zufrieden.
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