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Vorarlberg: Zwei Prozesse in 30 Minuten

Nachdem darüber geurteilt wurde, ob die Frau mehrere Taschen gestohlen hat, war sie als Belastungszeugin in einem Körperverletzungsfall geladen.
Nachdem darüber geurteilt wurde, ob die Frau mehrere Taschen gestohlen hat, war sie als Belastungszeugin in einem Körperverletzungsfall geladen. ©Pexels
Zuerst Angeklagte, dann Zeugin: Eine 38-jährige Frau wurde erst als Diebin verurteilt und kurz darauf als mutmaßliches Opfer befragt.

Von Seff Dünser/NEUE

Die Frau war am Dienstagmorgen am Bezirksgericht Feldkirch im Verhandlungssaal 2 im zeitlichen Abstand von weniger als 30 Minuten gleich an zwei Strafprozessen beteiligt. Die 38-Jährige nahm an den beiden Gerichtsverhandlungen in unterschiedlichen Rollen teil. Sie war zuerst Angeklagte und dann Zeugin. Ihr wurde im ersten Verfahren vorgeworfen, eine Täterin zu sein. Zum anderen Prozess wurde sie als mutmaßliches Opfer geladen.

Ladensdiebstahl

Um 8 Uhr hat ges­tern die Hauptverhandlung begonnen, in der die Kellnerin im Strafantrag der Bezirksanwaltschaft eines Ladendiebstahls beschuldigt wurde. Wegen des Vergehens des Diebstahls wurde die Angeklagte zu einer Geldstrafe von 320 Euro (80 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Als Schadenersatz hat sie 400 Euro zu bezahlen. Das Urteil, das die Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig.

15 Taschen gestohlen

Richter Wolfgang Muther war davon überzeugt, dass sie zusammen mit einer Mittäterin in Feldkirch in einem Geschäft zumindest 15 Handtaschen gestohlen hat. Über die andere Angeklagte wurde wegen Diebstahls eine Geldstrafe von 800 Euro (200 Tagessätze zu je vier Euro) verhängt. Eine bedingte Haftstrafe aus einer Vorstrafe wird nicht vollzogen. Auch dieses Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die beiden angeklagten jungen Frauen hatten Freisprüche beantragt. Sie gaben vor Gericht zu Protokoll, sie hätten keine Absicht gehabt, etwas zu stehlen. Sie hätten die Handtaschen nur deshalb aus dem Geschäft mitgenommen, um die Waren Freundinnen zu zeigen. Die Freundinnen sollten sie beraten, welche Handtasche sie kaufen sollten. Der Strafrichter wertete die Aussagen der Angeklagten jedoch als abenteuerliche, unglaubwürdige Geschichte.

Keine Beweise

Um 8.25 Uhr wurde die 38-jährige Frau gestern wieder in den Verhandlungssaal 2 des Feldkircher Bezirksgerichts gerufen. Dieses Mal nahm sie als mutmaßliches Opfer und damit als Zeugin Platz. Angeklagt war ihr Mann, wegen Körperverletzung. Dem 51-Jährigen wurde vorgeworfen, er habe seine Gattin geschlagen und dabei leicht verletzt. Der Angeklagte machte von seinem Recht Gebrauch, nicht auszusagen. Auch die Belastungszeugin sagte nicht aus. Als Gattin des Angeklagten war sie dazu berechtigt. Damit durften ihre belastenden Angaben, die sie noch vor der Polizei getätigt hatte, nicht verwertet werden. Deshalb hatte der Strafrichter auf Freispruch mangels Beweisen für die Schuld des Angeklagten zu entscheiden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(NEUE)

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