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Vorarlberg: Zwei Mal Opfer in zwei Monaten

Ein 31-Jähriger wurde in zwei Monaten zwei Mal schwer verletzt.
Ein 31-Jähriger wurde in zwei Monaten zwei Mal schwer verletzt. ©VOL.AT/Rauch (Symbolbild)
Bei zwei Vorfällen innerhalb von zwei Monaten wurde ein 31-Jähriger zwei Mal zum Opfer von Gewalttaten und schwer verletzt. Beide Male wurde dem in Bregenz lebenden Bosnier mit der Faust ins Gesicht geschlagen.

Beim ersten Zwischenfall im November 2016 erlitt der Facharbeiter einen Wangenbruch unter dem rechten Auge. Damals wurde er nach eigener Aussage von seinem Schwager geschlagen. Nach Angaben seines Anwalts Matthias Kucera ging es „am Rande um eine Frau“.

Das war auch das Tatmotiv beim zweiten Vorfall am 7. Jänner 2017. Ein 34-jähriger Serbe verdächtigte den 31-Jährigen, er habe ein Verhältnis mit seiner Ehefrau. Deshalb schlug der Serbe an der Kasse eines Supermarkts in Bregenz dem Bosnier ins Gesicht und auf den Hinterkopf. Dabei zog sich der 31-Jährige unter dem linken Auge eine Orbitafraktur (Bruch der Augenhöhle; Anm.) zu.

Am Landesgericht Feldkirch hatte sich gestern der 34-jährige Serbe zu verantworten. Der unbescholtene Arbeiter mit dem Netto-Einkommen von 2000 Euro war bereits gegenüber der Polizei geständig gewesen. Der Angeklagte wurde wegen des Verbrechens der schweren Körperverletzung zu einer teilbedingten Geldstrafe von 8100 Euro (540 Tagessätze zu je 15 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu bezahlende Teil 2025 Euro (135 Tagessätze zu je 15 Euro). Als Teilschmerzengeld hat der Bregenzer dem Verletzten 1000 Euro zukommen zu lassen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Strengere Ahndung. Der Strafrahmen betrug sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis. Die verhängte Geldstrafe entspricht umgerechnet neun Monaten Haft. Seit 1. Jänner 2016 will der Gesetzgeber, dass schwere Körperverletzungen strenger geahndet werden. Davor hatte die Strafdrohung bis zu drei Jahre Haft ausgemacht.

Wegen des Wangenbruchs vom November 2016 musste der 31-Jährige operiert werden. Die im Jänner 2017 erlittene Orbitafraktur habe nicht operativ behandelt werden müssen, sagte das Opfer. Aber er habe einen Monat lang starke Schmerzen gehabt.

Der 34-jährige Angeklagte gab zu, seinen Bekannten geschlagen zu haben. Aber der 31-Jährige habe wegen der Schlägerei vom November 2016 schon eine Vorschädigung gehabt. Im November sei aber das rechte Auge betroffen gewesen und im Jänner 2017 das linke, erklärte Opferanwalt Kucera.

„Sind Sie ein Opfer?“, fragte Richter Martin Mitteregger wegen der zwei Vorfälle innerhalb von kurzer Zeit den 31-Jährigen. Ja, antwortete der Bosnier. Ob er auch ein Frauenheld sei, wollte der Strafrichter außerdem wissen. Das verneinte der Facharbeiter jedoch.

(NEUE/Seff Dünser)

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