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Vorarlberg: Zufallstreffer des Verfassungsschutzes

Der Angeklagte gab vor Gericht an, er sei nicht pädophil und brauche keine Therapie.
Der Angeklagte gab vor Gericht an, er sei nicht pädophil und brauche keine Therapie. ©Symbolbild/AP/Bilderbox
Bei Hausdurchsuchung wurde bei mutmaßlichem Sympathisanten des Islamischen Staates (IS) Kinderpornografie gefunden.

Ermittler des Bregenzer Landesamts für Verfassungsschutz verdächtigten den Türken, ein Sympathisant der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) zu sein. Deshalb nahmen Mitarbeiter des Geheimdienstes im Sommer vergangenen Jahres in der Wohnung des Dornbirners eine gerichtlich genehmigte Hausdurchsuchung vor. Dabei entdeckten Verfassungsschützer auf Computern des arbeitslosen Lkw-Fahrers kinderpornografische Bilder.

Bei der Auswertung des Zufallsfundes wurden insgesamt 13.000 Bilder mit verbotener Kinderpornografie gezählt. Dafür wurde der Angeklagte gestern am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten Haftstrafe von vier Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 1200 Euro (300 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte und Staatsanwalt Heinz Rusch nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.

Der Schuldspruch erfolgte wegen der Vergehen der pornografischen Darstellung Minderjähriger. Dafür betrug der Strafrahmen null bis zwei Jahre Gefängnis. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht umgerechnet neun Monaten Haft.

Vorstrafe. Zusätzlich zur Geldstrafe von 1200 Euro hat der 26-Jährige auch noch 200 Euro aus dem widerrufenen Strafrest einer einschlägigen Vorstrafe zu bezahlen. 2015 war der Dornbirner am Bezirksgericht Dornbirn wegen Körperverletzung zu einer teilbedingten Geldstrafe von 400 Euro verurteilt worden.

Zehn Jahre lang, zwischen 2007 und 2017, hatte der geständige Angeklagte Kinderpornografie aus dem Internet heruntergeladen und dafür auf seinen Computern Ordner angelegt. Gesucht hatte der ledige Türke vor allem nach Pornografie mit weiblichen Jugendlichen.

Der Angeklagte gab vor Gericht an, er sei nicht pädophil und brauche keine Therapie. Verteidiger Bernhard Natter beantragte eine Diversion für seinen Mandanten. Richter Martin Mitteregger merkte dazu an, bei Kinderpornografie gebe es keine Diversion. Zur Abschreckung des Angeklagten und der Allgemeinheit sei keine diversionelle Erledigung möglich. Beim Angeklagten komme als weiteres Hindernis noch hinzu, dass er bereits einschlägig vorbestraft sei.

Der Strafrichter bemängelte, dass der Angeklagte und dessen Verteidiger versuchen würden, die angeklagten Vorfälle zu bagatellisieren. Es sei aber so, dass Konsumenten mitverantwortlich für den Missbrauch von Kindern durch die menschenverachtende Pornoindustrie seien. Dabei würden Kinder und Jugendliche seelisch zerstört.

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