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Vorarlberg: Zehntausend Euro teure Lüge

Empfindliche Strafen für die lügenden Zeugen.
Empfindliche Strafen für die lügenden Zeugen. ©VN
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"Das ist ein Musterbeispiel dafür, dass es sich nicht lohnt, für jemanden zu lügen“, sagte Richterin Sabrina Tagwercher. Fünf Zeugen wollten nach Ansicht der Strafrichterin mit falschen Angaben in einem Zivilprozess am Bezirksgericht Dornbirn dem mit ihnen befreundeten Kläger einen Gefallen tun.

Demnach gaben die jungen Männer türkischer Herkunft bewusst wahrheitswidrig an, der klagende Autofahrer habe im Vorjahr im Unterland in einem stehenden Hochzeitskonvoi seine Fahrertür nur zwischen zehn und 20 Zentimeter geöffnet gehabt. Dann sei ein Motorradlenker mit zu wenig Seitenabstand gegen die Autotür gefahren und gestürzt. Deswegen habe er sich verletzt.

Empfindliche Strafen

Wegen falscher Zeugenaussage und versuchten Prozessbetrugs wurden die angeklagten Zeugen am Landesgericht Feldkirch teilweise zu empfindlichen Geldstrafen verurteilt: 12.600 Euro (360 Tagessätze zu je 35 Euro) für den vorbestraften Zweitangeklagten, 8700 Euro (300 Tagessätze zu je 29 Euro) für den unbescholtenen Sechstangeklagten, 8100 Euro (300 Tagessätze zu je 27 Euro) für den unbescholtenen Drittangeklagten, 1680 Euro (240 Tagessätze zu je sieben Euro) für den unbescholtenen und noch nicht 21-jährigen Fünftangeklagten, 720 Euro (180 Tagessätze zu je vier Euro) für den unbescholtenen und jugendlichen Viertangeklagten. Die Höhe einer Geldstrafe richtet sich nach der Schuld und den finanziellen Möglichkeiten eines Angeklagten.

Über den im Zivilprozess klagenden Autofahrer wurde wegen versuchten Prozessbetrugs eine Geldstrafe von 3480 Euro (120 Tagessätze zu je 29 Euro) verhängt. Der Erstangeklagte wurde vom Vorwurf der Anstiftung zu falschen Zeugenaussagen freigesprochen. Keines der sechs Urteile ist rechtskräftig.

Autotüre weit geöffnet

Der Autofahrer forderte als Kläger im Dornbirner Zivilprozess vom beklagten Motorradfahrer vergeblich 3300 Euro Schadenersatz für seinen beschädigten Pkw. Wie der Dornbirner Zivilrichter vertrat nun auch die Feldkircher Strafrichterin den Standpunkt, dass der Autofahrer unmittelbar vor dem im Schritttempo herannahenden Motorradlenker seine Fahrertür zwischen 50 und 100 Zentimeter weit aufgerissen hat. Die Strafrichterin stützte sich dabei auch auf das verkehrstechnische Gutachten von Klaus Lang, der einen Unfall bei einer maximal 20 cm weit geöffneten Autotür für ausgeschlossen erachtet hat.

(Seff Dünser/Neue)

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