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Vorarlberg will mehr Raum für Gewässer schaffen

Blauzonen-Planung laut Landeshauptmann Wallner (V) vor Abschluss.
Blauzonen-Planung laut Landeshauptmann Wallner (V) vor Abschluss. ©VOL.AT/Pletsch
Vorarlberg will für Flüsse und Bäche im Hochwasserfall mehr Raum schaffen. Aus den Hochwasserjahren 1999 und 2005 habe man gelernt, dass Flüsse ausreichend Rückhalteflächen brauchten.
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Die Planungen für die Schaffung von Blauzonen – unbebauten Gebieten, die im Ernstfall überflutet werden können oder für künftige Schutzwasserbauten frei bleiben sollen – stünden kurz vor dem Abschluss, an einer entsprechenden Verordnung werde gearbeitet, informierte am Mittwoch Landeshauptmann Markus Wallner (V).

Baubestand soll erhalten bleiben

Man habe großen Wert daraufgelegt, alle betroffenen Partner in das Vorhaben einzubeziehen, betonte Wallner. Die Definition von Flächen als Blauzone erfolge in enger Abstimmung mit den Gemeinden und den Interessensvertretern. Einige Gemeinden fürchteten um ihre Reserven für Betriebsansiedelungen, die Landwirtschaft um die Ausbaumöglichkeiten für ihre Betriebe. “Hinter sämtlichen Überlegungen stand die Intention, dass der vorhandene Baubestand, etwa landwirtschaftliche Betriebe, erhalten bleibt und im verträglichen Rahmen weiterentwickelt werden kann. Auch die Entwicklung von Betriebsgebieten wurde in dem Prozess berücksichtigt”, versicherte Wallner.

Renaturierung auf der Agenda

Der Fokus liege auf nicht besiedelten Freiflächen, vor allem landwirtschaftlichen Flächen, die im Hochwasserfall Platz für gewaltige Wassermassen bieten, ohne gröbere Schäden anzurichten. Es gelte, natürliche Überflutungsflächen zu erhalten, in die Renaturierung zu investieren und Rückhalteflächen zu bestimmen. Damit könne das Zerstörungspotenzial abgeschwächt und die Bedrohung für Siedlungen verringert werden, so Wallner. Wichtig sei dabei die enge Zusammenarbeit von Wasserwirtschaft und Raumplanung.

Die Blauzone Rheintal beispielsweise umfasst fast 5.600 Hektar Grund in 22 Gemeinden. Allein im Walgau sind 40 Hektar Fläche als Hochwasserrückhalt vorgesehen. Grundeigner sollen im Überflutungsfall einen Ausgleich erhalten.

(APA)

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