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Vorarlberg: Weniger Beschwerden gegen BH-Bescheide

Bezirkshauptmannschaft Bregenz
Bezirkshauptmannschaft Bregenz ©VOL.AT/Steurer
Bregenz - Rückgang neuer Verfahren beim Landesverwaltungsgericht betrug im Vorjahr sieben Prozent, in Verwaltungsstrafsachen gar 20 Prozent.

Von Seff Dünser (NEUE)

Die Anzahl der Beschwerden gegen Bescheide der Vorarlberger Bezirkshauptmannschaften (BH) ist zurückgegangen. Das geht aus dem Tätigkeitsbericht 2018 des Vorarlberger Landesverwaltungsgerichts (LVwG) hervor. Demnach hat im Vorjahr die Zahl der neuen Verfahren beim Bregenzer Gericht um sieben Prozent abgenommen – von 1208 Fällen im Jahr 2017 auf 1133.

Die Zahl der Verwaltungsstrafsachen hat sich von 778 im Jahr 2017 auf 673 und damit gleich um 20 Prozent verringert. Dabei konnte auf behördlicher Ebene kein entscheidender Rückgang bei den Verwaltungsstrafverfahren beobachtet werden, heißt es im LVwG-Jahresbericht. Bei den vier Bezirkshauptmannschaften habe es mehr als 270.000 neue Strafsachen gegeben – im Vergleich zu 276.00 im Jahr 2017 und 263.000 im Jahr 2016.

Administrativsachen

Allerdings hat sich beim Landesverwaltungsgericht die Anzahl der anderen Verwaltungsverfahren um neun Prozent erhöht – von 378 auf 413. Diese sogenannten Administrativsachen machen 40 Prozent der Verfahren beim Gericht aus. Dabei beziehen sich mit 93 die meisten Beschwerden auf das Führerscheingesetz.

Die Erfolgsquote für Beschwerdeführer in allgemeinen Verwaltungsverfahren betrug im vergangenen Jahr 26,5 Prozent. In 18 Prozent der Fälle wurde Beschwerden zur Gänze stattgegeben und zu 8,5 Prozent teilweise. Die Erfolgsaussichten bei Beschwerden gegen BH-Strafbescheide waren mit 35 Prozent sogar noch besser.

Weniger aussichtsreich hingegen waren Rechtsmittel bei Wiener Höchstgerichten gegen Entscheidungen des Vorarlberger Landesverwaltungsgerichts: Drei von 51 Beschwerden gab der Verfassungsgerichtshof statt, 32 von 144 Revisionen der Verwaltungsgerichtshof. Der Verwaltungsgerichtshof lässt nur noch Revisionen beim Vorliegen einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zu.

Auch mit der Gegenwart und Zukunft beschäftigt sich das Landesverwaltungsgericht, für das in Bregenz 15 Richter tätig sind. Der jahrelangen politischen Forderung der ­Verwaltungsrichter an die Vorarlberger Landesregierung wurde mittlerweile entsprochen. Denn der innergemeindliche Instanzenzug wurde per 1. Jänner 2019 abgeschafft, soweit Landesgesetze von den ­Verfahren betroffen sind. Damit ersetzt das ­Landesverwaltungsgericht die bisherige zweite Instanz innerhalb der Gemeinde. Das lasse vor allem in Bauangelegenheiten eine Straffung und Vereinfachung der Verfahren erwarten, wird im Gerichtsbericht wohlwollend vermerkt.

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