“Es werden reine Statistikdaten erzeugt, die nicht mehr Aussagekraft haben als die bereits vorhandenen Datenbestände. Zudem mangelt es an der Praxistauglichkeit der Verordnung. Um diesen bürokratischen Unfug zu verhindern, haben wir den Konsultationsmechanismus in Gang gesetzt”, so Egger
Rund 600 Sammler und Behandler von Abfällen wären in Vorarlberg davon betroffen und natürlich auch die zuständigen Behörden. Ein fachlicher Nutzen hingegen ist weder für die abfallwirtschaftliche Planung noch für den Vollzug vor Ort erkennbar, kritisiert Landesrat Egger. Denn das ohnehin schon vorliegende Zahlenmaterial sei ebenso ausreichend wie die bereits bestehenden Melde- und Auskunftspflichten. Angesichts der Überregulierung der Abfallwirtschaft könne auf diesen weiteren Auswuchs ausufernder Bürokratie verzichtet werden.
Die Abfallsammler und behandler müssten demnach die Abfallmengen nach jedem Behandlungsschritt erneut verwiegen und dokumentieren. Die Behörden wiederum wären zur jährlichen Prüfung der Abfallbilanzen auf Vollständigkeit und Plausibilität verpflichtet – ein enormer zusätzlicher Aufwand für Wirtschaft und Verwaltung. Egger: “Allein für die Verwaltung bringt die Verordnung zusätzlichen Personalaufwand und jährliche Zusatzkosten jenseits von 1,5 Millionen Euro.” Damit werde der bisherige, praxisbewährte und ressourcenschonende Weg, der Prüfungen in begründeten Einzelfällen und Stichproben vorsieht, verlassen.
“Der Bund predigt zwar Sparsamkeit, lässt aber seiner Regulierungswut ungehemmten Lauf. Die Zeche bezahlen die Wirtschaft und die Länder”, so Egger abschließend.