Von Christiane Eckert / VOL.AT
Um 11000 Euro gekauft, nun zusätzliche Kosten von 5700 Euro und immer noch nicht fahrbereit. Der Wagen steht zuzeit in einer Garage, darf mangels Pickerl nicht auf die Straße und beide Seiten, Besitzer und Werkstättenbetreiber sind verärgert und enttäuscht.
Der Wagen wurde zwar auf Vordermann gebracht, doch 400 km später sprang er nicht an. Der Besitzer, der die erste Rechnung von 5700 Euro weit überteuert fand, wandte sich an eine andere Werkstätte. Die meinte, dass er nochmals ordentlich Geld in die Hand nehmen müsse, wenn das mit dem Fahrvergnügen noch etwas werden soll.
Gegenteilige Behauptungen
Der Besitzer sagt, er wollte einen zuverlässigen, sicheren Wagen und hätte informiert werden müssen, was das kosten würde. Der Werkstättenbesitzer sagt, es sei von „Knapp bei Kasse“ und „möglichst geringen Kosten“ die Rede gewesen. Bislang erklärte der Oldtimerbesitzer dem Richter Christian Röthlin seine Sicht der Dinge.
Beim nächsten Mal ist die Gegenseite am Wort und kann erzählen, wie es sich ihrer Ansicht nach zugetragen hat. Am Schluss entscheidet das Gericht, ob die 5700 Euro Werkstättenkosten zurückbezahlt werden müssen oder nicht.
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