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Vorarlberg: Vier Rippen gebrochen - Schlägerei oder Unfall?

Ein Zeuge sagte aus, die Angeklagten hätten auf den 51-Jährigen eingeschlagen.
Ein Zeuge sagte aus, die Angeklagten hätten auf den 51-Jährigen eingeschlagen. ©BilderBox
Noch kein Urteil im Prozess. Drei Angeklagte behaupten, Radfahrer habe sich beim Sturz schwer verletzt.

Von: Seff Dünser (NEUE)

Der Radfahrer hat sich im September in einer Hofsteiggemeinde vier Rippen gebrochen. Zudem hat der selbstständige 51-Jährige Prellungen am ganzen Körper erlitten. Er sagte gestern als Zeuge vor Gericht, die Verletzungen hätten ihm die drei Angeklagten zugefügt, die ihn mit Faustschlägen und Tritten verprügelt hätten. Das sei passiert, nachdem er die Autofahrerin zur Rede gestellt habe, deren Pkw mitten auf der Straße gestanden sei. Er habe mit seinem Rad gerade noch am Auto vorbeifahren können, sei dann aber gegen die Gehsteigkante gefahren und in eine Wiese gefallen. Beim Sturz vom Rad sei er unverletzt geblieben.

Verteidiger Klaus Pichler hingegen behauptete bei der gestrigen Strafverhandlung am Landesgericht Feldkirch, der alkoholisierte Radfahrer habe sich die schweren Verletzungen beim Sturz vom Fahrrad zugezogen. Der aufgebrachte Fahrradlenker sei nach seinem Unfall tätlich gegen die drei Angeklagten losgegangen, von denen zwei ins Auto einsteigen wollten. Seine Mandanten hätten sich nur gegen die Schläge des 51-Jährigen gewehrt.

Handyvideo und Gutachten angefordert

Richterin Claudia Hagen hat am Montag noch kein Urteil gesprochen, sondern die Verhandlung auch zur Einholung eines gerichtsmedizinischen Gutachtens vertagt. Den drei unbescholtenen Angeklagten wird im Strafantrag der Staatsanwaltschaft das Verbrechen der schweren Körperverletzung mit einem Strafrahmen von sechs Monaten bis fünf Jahren Gefängnis zur Last gelegt.

Ein Zeuge sagte vor Gericht, er habe gesehen, dass die Angeklagten auf den Radfahrer eingeschlagen hätten. Er hat einen Teil des Vorfalls mit seinem Smartphone gefilmt. Die Richterin beschafft sich nun das Handyvideo.

Opferanwalt Sascha Lumper fordert für seinen sehr gut verdienenden Mandanten, der sich als Selbstständiger zumindest drei Wochen lang im Krankenstand befunden habe, als Schadenersatz 33.000 Euro.

(NEUE)

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