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Vorarlberg: Vier Monate Haft für Schwarzarbeit

Der Schuldspruch erfolgte wegen organisierter Schwarzarbeit und betrügerischen Datenverarbeitungsmissbrauchs.
Der Schuldspruch erfolgte wegen organisierter Schwarzarbeit und betrügerischen Datenverarbeitungsmissbrauchs. ©Symbolbild/Bilderbox
Ein einschlägig vorbestrafter 47-Jähriger wurde neuerlich verurteilt.

Mit organisierter Schwarzarbeit hat der 47-jährige Betreiber einer Eisenleger-Firma die Vorarlberger Gebietskrankenkasse zwischen September 2015 und März 2016 um Sozialversicherungsabgaben von rund 60.000 Euro betrogen. Dafür wurde der geständige und einschlägig vorbestrafte Angeklagte gestern am Landesgericht Feldkirch zu vier Monaten Gefängnis verurteilt. Das Urteil, das der von Andrea Concin verteidigte Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig. Denn der zuständige Oberstaatsanwalt der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.

Der Schuldspruch erfolgte wegen organisierter Schwarzarbeit und betrügerischen Datenverarbeitungsmissbrauchs. Dafür betrug der Strafrahmen null bis drei Jahre Haft. Beim gestrigen Urteil handelt es sich um eine Zusatzstrafe. Bei der Strafbemessung hatte Richter Martin Mitteregger zu bewerten, wie viel höher die Strafe bei der Verurteilung des Serben im Oktober 2016 am Landesgericht ausgefallen wäre, wenn schon damals die nunmehrigen Anklagevorwürfe mitverhandelt worden wären.

Das eine Jahr Gefängnis aus der Strafe von 2016 wegen organisierter Schwarzarbeit mit ausländischen Eisenlegern hat der Verurteilte bereits verbüßt. Damals war über den Sozialbetrüger wegen Steuerhinterziehung auch eine Finanzstrafe von 270.000 Euro verhängt worden.

Der Eisenleger darf die gestrige Haftstrafe von vier Monaten voraussichtlich mit einer Fußfessel daheim absitzen. Tatsächlich verbüßen müsse er wahrscheinlich nur drei Monate, teilte der Richter dem Angeklagten am Donnerstag am Ende der Verhandlung mit.

Ein 40-jähriger Komplize wurde am Landesgericht bereits im Februar verurteilt. Der unbescholtene und geständige Unterländer kam mit einer bedingten Haftstrafe von vier Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 1200 Euro (300 Tagessätze zu je vier Euro) davon.

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