Im Februar hatte der neunfach Vorbestrafte mit seiner Freundin Streit. Er schlug sie ins Gesicht. Die Folge waren ein Nasenbeinbruch, eine Rissquetschwunde an der Stirn und ein „Veilchen“. Zu diesen Vorwürfen redet der Angeklagte nicht viel herum. Die Frau entschlägt sich der Aussage, somit zeugen lediglich die Ambulanzblätter des Spitals von den Verletzungen und den Schmerzen.
Der neunfach Vorbestrafte, der zur Zeit in Strafhaft sitzt, bekommt weitere vier Monate dazu. Der Krankenkasse muss er knapp 2000 Euro Behandlungskosten bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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