Ein Tiroler Transport-Unternehmer wehrte sich gerichtlich gegen den Vorwurf illegaler Tiertransporte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, berichtete der ORF Vorarlberg.
Fotos auf Website
Der 50-jährige Tiroler sah sich durch die Berichterstattung auf der VgT-Homepage über einen von ihm durchgeführten Kälbertransport beleidigt. Der VgT hatte im Sommer 2018 auf seiner Website unter anderem Fotos davon gepostet und damit eine landesweite Diskussion über Kälbertransporte ausgelöst. Es sei der Eindruck erweckt worden, dass er illegale Transporte durchführe, so der Unternehmer. Dabei habe eine Polizeikontrolle, die der VgT an dem bewussten Tag wegen der herrschenden Hitze angeregt hatte, keine Beanstandung ergeben.
Anwalt Martin Mennel, der den Tiroler vertritt, warf dem VgT laut ORF vor, er habe den Transport und das Filmmaterial in reißerischer Manier für die Berichterstattung genutzt. Dabei gebe es aber auch Rechte von Menschen und nicht nur von Tieren, man müsse sich nicht in seiner Ehre verletzen lassen, so Mennel. Die Tierschützer hätten zudem nicht einmal den Kontakt mit seinem Mandanten gesucht, stattdessen hätten sie ihn in gefährlicher und strafbarer Weise auf der Autobahn verfolgt und gefilmt. Der VgT vertritt die Meinung, dass die Transporte nicht gesetzesmäßig stattfinden und daher als illegal einzustufen seien. Dem hielt die Klägerseite entgegen, dass nicht zuletzt besagte Kontrolle an Transporttag wie auch jede andere Kontrolle keine Unregelmäßigkeiten aufgezeigt hätten, von einem illegalen Transport könne daher keine Rede sein. Durch die Maßnahmen der Tierschützer, wie die unprovozierten Kontrollen, würden die Transporte faktisch länger als kürzer für die Tiere. Außerdem habe es der VgT verabsäumt, inkorrekte Tatsachenbehauptungen auf seiner Webseite zu korrigieren.
Berufung angemeldet
Richterin Sonja Nachbauer sah es laut dem Rundfunk-Bericht als erwiesen an, dass der VgT die journalistische Sorgfaltspflicht mit der Berichterstattung auf der Homepage verletzte und stellte dort ehrenbeleidigende Äußerungen fest. Zudem habe man dem Transporteur kein Recht auf eine Stellungnahme gewährt. Weiters habe der Verein den Zielort des Transports nicht korrekt genannt. Dieser sei nicht nach Bozen, sondern nach Bergheim in Salzburg gegangen.
David Richter, Kampagnenleiter der Tierschützer, erklärte dazu, der Transport, den die Tierschützer begleitet und gefilmt hatten, “hätte definitiv nicht so stattfinden dürfen und war illegal”. Man habe darüber nicht ehrenrührig berichtet. “Kann man tatsächlich die Ehre einer Person verletzen, indem man ihr vorwirft, dass sie einen illegalen Transport durchgeführt hat, wenn diese Person sich tatsächlich mehrfach rechtswidriger Praktiken beim Transport von Tieren bedient hat? Wir sind der Ansicht, dass das unmöglich ist”, begründete Richter.
Es gebe darüber hinaus zumindest für einen Transport dieses Unternehmers den Beweis, dass dieser unter Angabe eines falschen Bestimmungsorts durchgeführt worden sei. Man habe sich “zugegebenermaßen geirrt”, dass der Transport nicht nach Bozen unterwegs gewesen sei sondern nach Bergheim in Salzburg, doch sei die Strecke nach Bergheim bedeutend länger, was die Belastung für die Kälber bei 30 Grad noch deutlich erhöht habe.
Aus allen Wolken gefallen
Gegenüber VOL.AT erklärt der VgT, durch das Urteil aus allen Wolken gefallen zu sein. Man war überzeugt, durch die Unkenntlichmachung der Fahrzeuge und den Verzicht auf die Nennung des Transporteurs, ausreichende Maßnahmen gesetzt zu haben. Der Anwalt des Vereins gegen Tierfabriken meldete volle Berufung an. Bereits im Vorfeld hatte der VgT erklärt, man sehe den Vorstoß als Versuch, “unsere Aufklärungsarbeit zu behindern und uns mundtot zu machen”. Man werde sich das nicht gefallen lassen. Der Sprecher des Vereins, Tobias Giesinger, sagte, man habe an diesem Tag einfach schauen wollen, ob trotz der Hitze tatsächlich ein Transport fahre, das habe man nicht für möglich gehalten. Auch entspreche die gelebte Praxis nicht den gesetzlichen Vorgaben, ist der Verein weiterhin überzeugt.
Video vor Prozessbeginn
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