Vorarlberg verankert Bürgerbeteiligung in Landesverfassung

Die Vorarlberger Landesregierung beschloss am Dienstag eine entsprechende Vorlage, die vom Landtag wohl einstimmig beschlossen werden wird. “Die Aufnahme in die Landesverfassung ist ein klares Signal nach außen”, freute sich Landeshauptmann Markus Wallner (V) über eine Vorreiterrolle in Österreich.
“Bürgerrat” forciert
Gemäß der Vorlage der Landesregierung wird im Artikel 1 der Vorarlberger Landesverfassung künftig festgehalten: “Das Land bekennt sich zur direkten Demokratie in Form von Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen und fördert auch andere Formen der partizipativen Demokratie”.
Der Zusatz über die “anderen Formen” zielt insbesondere auf das Instrument des sogenannten Bürgerrats ab, das Vorarlberg in den vergangenen Monaten sehr forciert hat.
Nach dem Geschworenen-Prinzip
Bei einem Bürgerrat werden willkürlich aus dem Melderegister ausgewählte Bürger für ein bis zwei Tage eingeladen, über gesellschaftlich relevante Themen und Herausforderungen zu diskutieren. Am Ende steht ein gemeinsames Ergebnispapier, das Empfehlungen für die Politik enthält. Nach dem Beschluss der neuen Verfassungsregelung soll eine Richtlinie erarbeitet werden, die festlegt, wie die Durchführung eines Bürgerrats zu gestalten ist.
Wallner sprach sich dafür aus, dass sich sowohl Landesregierung als auch Landtag mit den Ergebnispapieren befassen müssen. Außerdem wolle man den beteiligten Bürgern eine Rückmeldung darüber geben, was von ihren Vorstellungen umgesetzt werden konnte.
Das Vorarlberger Büro für Zukunftsfragen hat seit 2006 rund 40 Bürgerräte begleitet, davon etwa 30 in Vorarlberg. Aber auch in Oberösterreich wurde das Instrument schon angewandt. Noch im Frühjahr 2013 soll in Vorarlberg ein Bürgerrat zum Thema Bildung stattfinden. (APA)
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