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Vorarlberg: Unternehmer gibt Sozialbetrug zu

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Feldkirch - Gastwirt sagt, er habe den Kläger nur zum Schein beschäftigt. Kläger fordert aber 2100 Euro Arbeitslohn.

Von Seff Dünser (NEUE)

Er habe als Rechtsanwalt schon viel erlebt, aber noch nie etwas derart Kurioses, sagte Beklagtenvertreter Claus Brändle während des gestrigen Arbeitsprozesses am Landesgericht Feldkirch. Der von ihm vertretene Bregenzer Gastwirt gab an, der Kläger habe nie für ihn gearbeitet. Der Kläger entgegnete aber, er habe im Vorjahr zwei Monate lang als Küchenhilfe im Gasthaus des Beklagten gearbeitet. Der Kläger fordert dafür 2100 Euro als offenen Arbeitslohn, auch für Überstunden.

Der Gastronom räumte am Dienstag im Gerichtssaal ein, einen Sozialbetrug begangen zu haben. Denn er habe den Beklagten zum Schein beschäftigt und für zwei Monate bei der Sozialversicherung angemeldet und dafür Beiträge bezahlt. Denn er habe dem Mann helfen wollen, der behauptet habe, er sei nicht sozialversichert, müsse sich aber im Spital einer Krebsbehandlung unterziehen. „Gut sein heißt, dumm sein“, merkte dazu Klägeranwalt Brändle an.

Die Arbeitsrichterin machte die Streitparteien darauf aufmerksam, dass sie wohl die Staatsanwaltschaft Feldkirch informieren müsse. Falls sie dem Beklagten glaube, liege gegen ihn der Verdacht des Sozialbetrugs vor und gegen den Kläger der Verdacht des Beitrags zum Sozialbetrug und des Prozessbetrugs. Sollte das Gericht die Version des Klägers als glaubwürdig einstufen, wäre er vom Gastwirt um den Arbeitslohn betrogen worden.

Dem Vorschlag des Klägers, den Arbeitsprozess ruhend zu legen, stimmte der Beklagte am Dienstag nicht zu. Weil der Gastronom vom Kläger als Gegenforderung die Rückzahlung von 3000 Euro verlangt. Klagsvertreter Brändle sagte dazu, der Kläger habe eine ihm vom Beklagten übergebene Akontozahlung für Reinigungsarbeiten im Gasthaus nicht an die Chefin der Reinigungsfirma weitergegeben. Der Kläger erwiderte, er habe ihr das Geld gegeben. In der nächsten Verhandlung wird die Betreiberin des Reinigungsunternehmens dazu als Zeugin befragt werden.

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