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Vorarlberg und Tirol einigen sich auf neuen Vertrag

Illwerke: Die seit mehreren Monaten dauernden intensiven Energievertrags-Verhandlungen zwischen den Ländern Vorarlberg und Tirol konnten nun konstruktiv beendet werden.

Wie Landeshauptmann Herbert Sausgruber mitteilt, ist es gelungen ‘einen für beide Seiten fairen Vertrag auszuhandeln, der eine gute Basis für eine Neugestaltung der traditionell engen energiepolitischen Beziehungen zwischen den Ländern Vorarlberg und Tirol darstellt’.

Schon im April dieses Jahres einigten sich Vorarlbergs Landeshauptmann Herbert Sausgruber und sein Tiroler Kollegen LH Herwig van Staa grundsätzlich über eine Vereinbarung zur Neugestaltung der traditionell engen energiepolitischen Beziehungen zwischen Vorarlberg und Tirol. Zwischenzeitlich konnten mit dem Land Tirol die Vertragsverhandlungen abgeschlossen werden.

Die neuen Verträge regeln unter anderem folgende 6 Punkte:

  • Die Heimfallsrechte des Landes Tirol an den in Tirol gelegenen Anlagen der Illwerke sowie die Strombezugsrechte des Landes Tirol (aufgrund des Tiroler Landesvertrages und der so genannten RWE-Rechtsnachfolge) werden gegen Genussrechte mit einem Nominale von rund zehn Millionen Euro an der Vorarlberger Illwerke AG abgetauscht. Das entspricht zehn Prozent des Aktien- und Genussrechtskapitals.
  • Das Land Tirol sichert zu, die Vorarlberger Illwerke bei der Aufrechterhaltung und Erneuerung der Wasserüberleitungen in die Kraftwerksanlagen der Illwerke auf Vorarlberger Gebiet auf Bestandsdauer zu unterstützen.
  • Das Genussrechtsverhältnis begründet kein Gesellschaftsverhältnis, das heißt dem Land Tirol stehen keine aktienrechtliche Gestaltungs-, Kontroll- oder Anfechtungsrechte zu.
  • Dem Land Tirol wird ein Mandat im Aufsichtsrat der Illwerke zugesichert (im Sinne des § 12 des Tiroler Landesvertrages 1949).
  • Das Land Tirol erhält (aufgrund des Tiroler Landesvertrages) weiterhin von den Illwerken jährliche Wasserzinszahlungen (ca. 400.000 Euro) sowie die finanzielle Abgeltung der kostenlosen Ergänzungskraft (rund 450.000 Euro).
  • Das Land Tirol erhält eine jährliche Gewinnbeteiligung von 1/9 der jährlichen Dividendenzahlungen der Illwerke an ihre Aktionäre, mindestens jedoch rd. 1,84 Mio Euro. VKW: Eigenaufbringung aus Wasserkraft erhöht sich beachtlich
Das Land Vorarlberg beabsichtigt, diese Strombezugsrechte an die Vorarlberger Kraftwerke AG (VKW) zu übertragen. Damit kann die VKW in einer Bandbreite von rund 60 bis 130 GWh jährlich zusätzlich Energie aus Wasserkraft nutzen. Darüber hinaus ergibt sich für die VKW die Möglichkeit der Jahrespump- und Wälzpumpspeicherung in einer Bandbreite von 0 GWh bis 20 GWh: Mit dieser zusätzlichen Erzeugungskapazität erhöht sich die Eigenaufbringung der VKW aus Wasserkraft um 3,3 Prozent bis 7,2 Prozent.

Eine wirtschaftliche Bewertung der Tiroler Heimfallsrechte inklusive der Wasserüberleitungen ist zum gegebenen Zeitpunkt äußerst schwierig. Denn einerseits werden die Tiroler Heimfallsrechte erst per 1. April 2040 bzw. 90 Jahre nach Konzessionserteilung schlagend und die zu diesem künftigen Zeitpunkt maßgebenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind heute nicht abschätzbar. Zum anderen enden die wasserrechtlichen Konzessionen zum Teil schon früher, beispielsweise für die Überleitung des Bielbaches in den Speicher Silvretta im Jahr 2028.

Mehr Planungssicherheit – Uneingeschränkter Gestaltungsrahmen

Durch diese Regelung erhöht sich auch die Planungssicherheit der Illwerke erheblich. Ein Wegfall der Tiroler Wasserüberleitungen, die an der Gesamterzeugung der Illwerke einen beachtlichen Anteil ausmachen, würde die Stromerzeugung in den Illwerke-Anlagen und damit die Ertragskraft des Unternehmens verringern. Mit der Einräumung eines Substanzgenussrechtes anstatt der Übertragung von Aktien bleibt der bisherige Gestaltungsrahmen des Landes Vorarlberg innerhalb des Illwerke-Konzerns uneingeschränkt aufrecht.

LH Sausgruber: ‘Damit konnten wir bereits heute eine für beide Länder tragfähige und faire Lösung finden. Die gemeinsame, auf energiewirtschaftliche Selbständigkeit, Versorgungssicherheit und angemessene Nutzung der heimischen Wasserkraft ausgerichtete Position der beiden Länder Tirol und Vorarlberg im Rahmen des europäischen Elektrizitätsbinnenmarktes wird gestärkt und gefestigt.’

Energiepolitische Kooperation

Der positive Verhandlungsabschluss oder auch die gemeinsame Vorgehensweise gegen die Pläne der EU Kommission des ownership-unbundlings, also der zwangsweisen Abtrennung des Eigentums an des Netzgesellschaften von den integrierten Engergieversorgungsunternehmen sind 2 Beispiele für eine verstärkte energiepolitische Kooperation der Länder Tirol und Vorarlbergs mit dem Ziel einer eigenständigen, sicheren, preisgünstigen, effizienten und nachhaltigen Energieversorgung der Energiekonsumenten aus Haushalt und Wirtschaft.

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