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Vorarlberg: Umwidmungsvorwürfe - Das sagt Simon Tschann

Nach den Vorwürfen meldet sich nun Simon Tschann zu Wort.
Nach den Vorwürfen meldet sich nun Simon Tschann zu Wort. ©VOL.AT/Lerch, VN
Die NEOS haben Simon Tschann am Montag einen Verstoß gegen das Raumplanungsgesetz vorgeworfen - jetzt spricht der Bludenzer Bürgermeisterkandidat.
Vorwürfe gegen Tschann

Simon Tschann, der Mandi Katzenmayer als Bürgermeister in Bludenz nachfolgen soll, sah sich am Montag mit schweren Vorwürfen konfrontiert. Die NEOS warfen dem ÖVP-Politiker vor einen Weinberg ohne entsprechende Widmung für landwirtschaftliche Nutzung zu bebauen.

"Ohne Widmungsbeschluss der Stadtvertretung baut ÖVP-Bürgermeister Simon Tschann Weinreben an. Darüber hinaus hat er auch das Ursprungsgelände verändert und Terassen angelegt. Weder das eine noch das andere ist auf solchen Flächen erlaubt, die als Freihaltegebiet gewidmet sind", so die NEOS in einer Aussendung.

Am Montagabend reagiert nun Simon Tschann. Gegenüber VOL.AT gab er exklusiv folgendes Statement:

"Die Idee zum Weingarten in Rungelin ist schon vor Jahren gereift. Erste Reben wurden bereits im Frühjahr 2017 beim Antioniuskirchle in der Bludenzer Parzelle Rungelin gepflanzt. Im Frühjahr 2018 wurde der Weingarten dann erweitert und im sogenannten 'hasafeld' (Flurname) oberhalb von Rungelin realisiert. Dafür wurden steile und verwilderte Hangflächen in einem Gemeinschaftsprojekt mit rund 80 Mitstreitern (Weinreben-Paten) so kultiviert, dass zwei verschiedene Sorten Weinreben (Johanniter/Weißwein und Cabernet Cortis/Rotwein) gepflanzt werden konnten. Im Frühjahr 2019 wurde das Weinberg-Projekt dann auf die angrenzende Steinhalde ausgeweitet und das Gelände aus Sicherheitsgründen durch Terrassenvarianten erschlossen. Dafür wurden die mittlerweile begrünten Flächen unter anderem mit Baugittern gesichert."

Positive Stellungnahme

In einer Stellungnahme der Wildbach- und Lawinenverbauung heißt es diesbezüglich wörtlich: 'Die Geländeveränderung von der Steinhalde zu den Erdterrassen stellt keine nachteilige Veränderung im Ablagerungsverhalten der Rungelinerberglawine dar. Es wird durch die terrassenartige Ausführung der neuen Geländegestaltung die Ablagerung von Lawinenschnee aufgrund der erhöhten Oberflächenrauheit des verzahnten Geländes zum Positiven beeinflusst . . . Aus der Sicht des wildbach- und lawinentechnischen Sachverständigen kann die Geländeveränderung nur positiv zur Kenntnis genommen werden.'

„Sofort gehandelt“

„Wir haben im guten Glauben gehandelt, da die Anpflanzung von Weinreben laut Raumplanungsgesetz auch in einer Freihaltefläche zulässig ist. Dass die Sicherung der Terrassen mit Baugitter und Netzen einem Bauwerk gleichzusetzen ist und damit offensichtlich eine Bauanzeige notwendig gewesen wäre, haben wir schlichtweg nicht gewusst und hier im Guten zu rasch gehandelt. Als die Baurechtsabteilung der Stadt Bludenz uns darauf aufmerksam gemacht hat, haben wir gehandelt und schriftlich angekündigt, die baulichen Maßnahmen – trotz der positiven Stellungnahme durch die Wildbach- und Lawinenverbauung – zurückzubauen.“

Die Stadt Bludenz habe mittlerweile einen entsprechenden Bescheid erlassen, der von den Betreibern auf "Punkt und Beistrich eingehalten werde".

(red)

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