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Vorarlberg: Umstrittene Treibjagd auf trächtige Tiere hat Folgen

Die Treibjagd hat nun ein Nachspiel.
Die Treibjagd hat nun ein Nachspiel. ©Wild bei Wild
Nach einer umstrittenen Treibjagd in Fontanella (Bezirk Bludenz) sollen zwei der Beteiligten aus der Vorarlberger Jägerschaft ausgeschlossen werden. Die Verfahren gegen zwei Mitglieder, einen Vorarlberger und einen Schweizer, stünden vor dem Abschluss, bestätigte Gernot Heigl, Geschäftsführer der Vorarlberger Jägerschaft, einen Bericht von ORF Radio Vorarlberg.
Treibjagd in Fontanella
Interessenskonflikt Jäger gegen Förster

Bregenz/Fontanella. Am 30. März soll der damalige Pächter in einem Revier, das zum 1. April neu verpachtet wurde, mit rund zehn aus der Schweiz und Vorarlberg stammenden Helfern bei hohem Schnee eine Treibjagd mit Hunden veranstaltet haben. Dabei sollen Wildtiere in der ohnehin schwierigen Winterzeit unnötig beunruhigt und etwa acht Stück Gams-, Rot- und Rehwild zur Strecke gebracht worden sein. Einige davon waren offenbar trächtig.

Muttertierschutz aufs Gröbste verletzt

Die Vorarlberger Jägerschaft hatte das Vorgehen scharf verurteilt. Der respektvolle Umgang mit der Kreatur sei oberste Prämisse, dieser Grundsatz sei besonders in Hinblick auf den Muttertierschutz “aufs Gröbste verletzt” worden. Eine Treibjagd auf hochträchtige Tiere sei “moralisch höchst verwerflich”, so Landesjägermeister Christof Germann bei Bekanntwerden des Falls. Er kündigte Ausschlussverfahren gegen beteiligte Mitglieder der Vorarlberger Jägerschaft an.

Fall liegt bei der BH

Der Ausschluss-Beschluss stehe nun unmittelbar bevor, so Geschäftsführer Gernot Heigl am Freitag im Vorfeld der Generalversammlung in Nenzing (Bezirk Bludenz). Dass der Pächter inzwischen ein neues Revier im Bezirk Bludenz gepachtet habe, bestätigte Heigl gegenüber der APA. Die Vorarlberger Jägerschaft sei aber – anders als in anderen Bundesländern – keine Körperschaft öffentlichen Rechts, sondern ein Verein, in dem auch nicht alle Jäger Vorarlbergs Mitglied seien. Daher liege die Entscheidung, ob die Jagdkarte der Beteiligten – eine Voraussetzung für die Pacht eines Reviers – eingezogen werde, bei der Bezirkshauptmannschaft, die den Fall ja bereits prüfe.

Gegen weitere Teilnehmer der Treibjagd prüfe zudem der Schweizer Jagdverband mögliche Konsequenzen. Auch bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz wird der Fall laut ORF weiter untersucht, noch lägen aber nicht die Stellungnahmen aller Beteiligten vor.

(APA)

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