Vorarlberg: Tritte ins Gesicht - 18 Monate Haft

Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Nadine Heim ist nicht rechtskräftig. Der Strafrahmen belief sich auf ein bis zehn Jahre Haft.
Video-Beweis. Der Angeklagte hatte am 4. Oktober 2016 in einem Bludenzer Tabledancelokal dem 26-Jährigen zunächst drei Faustschläge ins Gesicht versetzt. Daraufhin stürzte der Koch zu Boden. Danach trat der 22-Jährige dem auf dem Boden Liegenden mit dem rechten Fuß zwei Mal ins Gesicht. Das zeigt das Video einer Überwachungskamera.
„Sie haben großes Glück gehabt, dass nicht noch mehr passiert ist“, sagte Richterin Heim zum Angeklagten. Denn das Opfer kam mit Blessuren davon, die strafrechtlich als leichte Verletzungen gewertet werden: gebrochene Nase, Gehirnerschütterung, Hämatome an beiden Augen, offene Wunden im Gesicht, die im Landeskrankenhaus Bludenz geklebt wurden. Die Mutter des Verletzten sagte vor der Verhandlung, sie sei froh, dass ihr Sohn kein Pflegefall geworden sei.
Im Krankenstand. Er habe sich 16 Tage lang im Krankenstand befunden, berichtete der Geschädigte. Das Gericht verpflichtete den geständigen Angeklagten dazu, dem Opfer als Teilschmerzengeld vorerst 500 Euro zu bezahlen. Zudem muss der Angeklagte der Gebietskrankenkasse (GKK) 1097 Euro für die Behandlungskosten des Opfers im Spital überweisen.
Der angeklagte Kroate behauptete, er sei ausgerastet, weil der 26-jährige Lokalgast ihn als Scheiß-Ausländer beleidigt und zu ihm gesagt habe, er dürfe deshalb das Nachtlokal nicht betreten. Das Gericht glaubte das aber nicht und ging von keiner Provokation des späteren Opfers aus.
Der angeklagte Kellner gab vor der Polizei noch zu Protokoll, er habe sich nur gegen Angriffe seines Widersachers gewehrt. Umfassend geständig war er erst, nachdem er die Videoaufnahmen von seinen Schlägen und Tritten gesehen hatte. Deshalb sei das in der Gerichtsverhandlung erfolgte Geständnis des Angeklagten nur teilweise als Milderungsgrund zu werten, sagte die Richterin.
Strafrahmen angehoben. Die vergleichsweise strenge Strafe begründete die Richterin damit, dass der Strafrahmen für das Gewaltverbrechen im Vorjahr deutlich angehoben worden sei.
(NEUE/Seff Dünser)