Das Justizministerium spricht von einer positiven Bilanz, und auch der Bewährungshilfeverein Neustartberichtet über gute Erfahrungen mit der Fußfessel. Hat sich die Einführung der Fußfessel bewährt? Bringt sie die erhoffte Entlastung der chronisch überfüllten Justizanstalten?
Ja, sagt Ministeriumssprecher Paul Hefelle, uns ist aber klar, dass die Fußfessel erst nach einiger Zeit in jener Größenordnung angewandt wird, die wir letzten Endes erwarten. Schließlich handle es sich um eine neue Form der Haft und es müsse auch im Interesse der Sicherheit jeder Anwendungsfall einzeln und genau geprüft werden, so Hefelle.
Neustart prüft Voraussetzungen für Fußfessel
Bevor ein Fußfessel-Antrag vom Gefängnisleiter oder Haftrichter genehmigt wird, klärt der Bewährungshilfeverein Neustart, ob die Voraussetzungen gegeben sind. Der Antragsteller muss über eine Wohnung mit Telefon verfügen und einen Job oder zumindest in eine feste Tagesstruktur eingebunden sein, zu der auch Kinderbetreuung zählt. Auch die Mitbewohner müssen einverstanden sein. Außerdem darf die verhängte Haftstrafe nicht mehr als zwölf Monate betragen.
Laut Winfried Ender, Neustart-Geschäftsführer in Vorarlberg, wurden die Fußfesseln bisher sehr gut angenommen. Bislang hätten sich alle Häftlinge an ihren Stundenplan gehalten, Probleme wie Fehlalarme habe es ebenfalls nicht gegeben. Allgemein sei festzuhalten, dass der Hausarrest mit Fußfessel zum Erhalt der Sozialisierung bzw. zur Resozialisierung der Häftlinge beitrage, aber klar als Strafe und Einschränkung empfunden werde, so Ender.
Verstöße werden streng geahndet. Wer unentschuldigt mehr als eine Stunde zu spät zuhause ist, wird zur Fahndung ausgeschrieben und muss wieder ins Gefängnis. Laut Hefelle wurde der elektronische Hausarrest in neun Fällen vorzeitig abgebrochen. Für Schlagzeilen sorgte in diesem Zusammenhang ein 27-jähriger Hohenemser. Der Fußfessel-Träger wegen Abgabenhinterziehung verurteilt hatte im Alkoholrausch seine Frau verprügelt und landete wieder in der Justizanstalt.
Zelle statt Hausarrest mit Fußfessel
Auch der Hauptbeschuldigte in der Testamentsaffäre, Jürgen H., war kurzzeitig im elektronisch überwachten Hausarrest mit Fußfessel, musste aber nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Innsbruck wieder zurück in die Zelle. Eine Grundrechtsbeschwerde wurde vom Obersten Gerichtshof als unzulässig zurückgewiesen.
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