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Vorarlberg: Tödlicher Dienstwaffengebrauch war gerechtfertigt

Der tödliche Schusswaffengebrauch eines Vorarlberger Polizeibeamten war gerechtfertigt.
Der tödliche Schusswaffengebrauch eines Vorarlberger Polizeibeamten war gerechtfertigt. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Die Ermittlungen gegen einen Polizisten, der im vergangenen Jahr einen 51-jährigen Mann in Lauterach mit mehreren Schüssen getötet hat, wurden von der Staatsanwaltschaft Feldkirch eingestellt.
Toter nach Schusswechsel in Lauterach
Großeinsatz in Lauterach

Wie der “ORF Vorarlberg” berichtet sieht die Staatsanwaltschaft Feldkirch den Gebrauch der Dienstwaffe als gerechtfertigt an. Der Mann war zuvor mit einem Messer auf den Polizeibeamten losgegangen.

Rückblick

Im November 2017 alarmierte eine Frau die Polizei, da ihr Lebensgefährte betrunken mit einem Messer hantierte. Als die Beamten den Mann stellten, ging dieser mit dem Messer auf einen der Polizisten los. Der Beamte griff zur Dienstwaffe und feuerte mehrmals auf den 51-Jährigen. Drei Schüsse trafen den Angreifer, im Rettungswagen verstirbt dieser kurz darauf.

In solchen Fällen übernimmt in der Regel das Landeskriminalamt Tirol die Ermittlungen. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse hat die Staatsanwaltschaft Feldkirch nun entschieden, das Verfahren einzustellen, bestätigt Sprecher Heinz Rusch gegenüber dem ORF.

(red)

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