Streng bestraft wird weiterhin, wer in Kirchen Geld stiehlt. Der geständige Kriminaltourist hat in Vorarlberger Gotteshäusern rund 600 Euro geklaut. Dafür wurde der unbescholtene Angeklagte am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Haftstrafe von neun Monaten verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu verbüßende Teil drei Monate Gefängnis.
Das Urteil von Richter Andreas Böhler wurde schon am Ende der Gerichtsverhandlung rechtskräftig. Denn sowohl der von Sanjay Doshi verteidigte Angeklagte als auch Staatsanwalt Heinz Rusch waren mit der richterlichen Entscheidung einverstanden.
17 Einbrüche
Nach den gerichtlichen Feststellungen hat der 36-jährige Pole innerhalb von fünf Wochen bei 17 Einbruchsdiebstählen in Vorarlberger Kirchen aus Opferstöcken 634 Euro entwendet.
Der Schuldspruch erfolgte wegen des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Diebstahls. Dafür beträgt der Strafrahmen sechs Monate bis fünf Jahre Haft. Jeder Diebstahl in einer Kirche wird strafrechtlich automatisch als schwerer Diebstahl gewertet. Weil es aus Sicht des Gesetzgebers besonders verwerflich ist, in Kirchen zu stehlen. Zudem wurde dem arbeitslosen Ausländer unterstellt, dass er gewerbsmäßig gestohlen hat, um mit dem Diebesgut seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Gewerbsmäßigkeit wird angenommen, wenn die monatliche Beute zumindest 400 Euro beträgt. Weiters wurde strafverschärfend gewertet, dass der Ausländer nur deshalb nach Österreich gereist ist, um hier Straftaten zu begehen.
Schuldig bekannt
Der Angeklagte wurde als Untersuchungshäftling zur Hauptverhandlung vorgeführt. Der geschiedene Vater eines Kindes bekannte sich schuldig. Richter Böhler wies darauf hin, dass der Angeklagte auch durch DNA-Spuren an mehreren Tatorten belastet wurde. Der Mann hatte Opferstockdiebstähle unter anderem im Bregenzerwald begangen. Bei seiner Verhaftung konnten 320 Euro sichergestellt werden.
(Quelle: NEUE/Seff Dünser)
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