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Vorarlberg: Selbstanzeige stimmt Richter milde

Der Richter goutierte die Selbstanzeige des Angeklagten.
Der Richter goutierte die Selbstanzeige des Angeklagten. ©VOL.AT
Ein 21-Jähriger zeigte seine Betrügereien und Diebstähle bei der Polizei selbst an. Deshalb kam er am Landesgericht mit einer Diversion davon.

Von Seff Dünser/NEUE

“So etwas habe ich noch nie erlebt“, sagte der Feldkircher Staatsanwalt Simon Steixner während der Gerichtsverhandlung in dieser Woche. Denn der Beschuldigte hatte sich selbst bei der Polizei angezeigt und dabei zwei Betrügereien und drei Ladendiebstähle zugegeben.

Die Selbstanzeige des 21-jährigen Bregenzers stimmte bei der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch den Strafrichter milde. Richter Richard Gschwenter gewährte dem Angeklagten trotz der einschlägigen Vorstrafe wegen Diebstahls rechtskräftig eine Diversion. Wenn der Bauarbeiter dem Gericht als Geldbuße 400 Euro überweist, wird das Strafverfahren gegen ihn eingestellt werden. Ihm würde dann eine weitere Vorstrafe erspart bleiben.

Notstandshilfe kassiert

Der junge Mann hat das Arbeitsmarktservice (AMS) betrogen. Er hat sein Monatseinkommen von 1000 Euro als Angestellter verschwiegen und ungerechtfertigterweise 719 Euro Notstandshilfe kassiert. Zudem hat er sich mit einer gefälschten Lohnbestätigung von seiner Hausbank den Kreditrahmen von 300 auf 1000 Euro erhöhen lassen. Des Weiteren hat der Bregenzer in drei Geschäften zwei Computerfestplatten zum Kaufpreis von je 150 Euro sowie Lebensmittel im Wert von 50 Euro gestohlen.

Tat bereut

Er habe sich freiwillig bei der Polizei selbst belastet, weil ihm seine Straftaten leid getan hätten, gab der Angeklagte zu Protokoll.

Dass der junge Erwachsene mit seiner Selbstanzeige Verantwortung für seine Taten übernommen habe, sei lobenswert und werde im Strafverfahren mit einer milden Sanktion honoriert, sagte Richter Gschwenter. Er habe größten Respekt für das Verhalten des Angeklagten nach den begangenen Straftaten. „Machen Sie in Zukunft keine derartigen Fehler mehr“, gab der Strafrichter dem Straftäter am Schluss der Verhandlung noch mit auf den Weg, „dann müssen Sie sich nicht mehr entschuldigen“.

(NEUE)

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