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Vorarlberg: Schwarzfahrerin sah beim Schaffner rot

ach diesem schweißtreibenden Zwischenspiel beim Bahnhof Lauterach an einem Nachmittag im Sommer war für den ÖBB-Zugbegleiter der Rest des Tages wohl ordentlich versaut.
ach diesem schweißtreibenden Zwischenspiel beim Bahnhof Lauterach an einem Nachmittag im Sommer war für den ÖBB-Zugbegleiter der Rest des Tages wohl ordentlich versaut. ©Lerch
Feldkirch - Zugbegleiter kassierte statt der Fahrkarte eine Reihe von Ohrfeigen.

Von Gerhard Sohm/VN

Nach diesem schweißtreibenden Zwischenspiel beim Bahnhof Lauterach an einem Nachmittag im Sommer war für den ÖBB-Zugbegleiter der Rest des Tages wohl ordentlich versaut. Grund war ein weiblicher Fahrgast. Zwar mit keinem Ticket in der Tasche, doch jeder Menge explosiver Aggression im Bauch, die sich sogleich entladen sollte.

Die türkischstämmige Passagierin händigte dem Schaffner wohl ihren Ausweis aus, fügte jedoch hinzu: „Den kannst du behalten, ich wohne hier sowieso nicht mehr.“ Dann verpasste sie ihm Ohrfeigen und Faustschläge. Ein „Schupfer“ brachte ihn ins Taumeln, nach seinem Handy fiel dann der ÖBB-Bedienstete selbst zu Boden und schlug am Hinterkopf auf. Zu allem Überfluss kreuzte dann auch noch der Lebensgefährte der Wütenden auf. „Er kam dahergerast, dass die Reifen quietschten“, schilderten später Zeugen am Montag beim Prozess am Landesgericht. Auch der Hinzugekommene verhielt sich aggressiv und ging auf den Zugbegleiter los.

„Einfach ungeheuerlich“

Sämtliche Zeugen erzählten von „immenser Aggressivität“ seitens der Angreifer. Mit besonders anschaulichen Schilderungen kann ein Ehepaar zu Wort. Vor allem der Gatte, der die Türkin am Ärmel packen musste, um sie zurückzuhalten. Auch seine Frau spricht als Zeugin von einer tobenden Angreiferin. „Ich konnte es nicht glauben. Da gibt eine Frau einem Zugbegleiter eine Ohrfeige! Ich fand das einfach ungeheuerlich!“ Das Opfer selbst erlitt Prellungen am Hinterkopf und Aufschürfungen am Ellbogen. Der Richter sprach die Angeklagten trotz ihrer Abwesenheit bei der Verhandlung wegen Körperverletzung schuldig. Die Frau wurde zu einer teilbedingten Geldstrafe in der Höhe von 4500 Euro verurteilt, ihr beschäftigungsloser und vorstrafenbelasteter „Tatkomplize“ zu 1200 Euro, zusätzlich jedoch aber auch zu einer bedingten Freiheitsstrafe in der Dauer von vier Monaten.

Den ausführlichen Bericht lesen Sie in den VN

(Red.)

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