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Vorarlberg: Schlafwandlerin stürzte neun Meter in die Tiefe

Die Klägerin, die bei ihrem Vater mitversichert ist, fordert 106.000 Euro
Die Klägerin, die bei ihrem Vater mitversichert ist, fordert 106.000 Euro ©Bilderbox bzw. VOL.AT
Feldkirch - Private Unfallversicherung muss für entstandene Schäden aufkommen, wurde in Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch entschieden.

Vom Dach eines Hauses im Bregenzerwald ist die damals 17-jährige Vorarlbergerin am 20. Juli 2014 neun Meter tief abgestürzt. Sie hat den Absturz mit Brüchen an Lendenwirbeln und den Fersenbeinen schwer verletzt überlebt.

Die Jugendliche war nach den gerichtlichen Feststellungen nicht bei vollem Bewusstsein, als es zu dem folgenschweren Vorfall kam. Demnach stand die 17-Jährige beim Klettern aufs Hausdach unter dem Einfluss des Schlafwandelns.

Zahlungsausmaß

Den Absturz vom Dach hat Richter Gerhard Winkler im anhängigen Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch auch versicherungsrechtlich als Unfall gewertet. In seinem rechtskräftigen Zwischenurteil hat der Zivilrichter entschieden, dass die beklagte private Unfallversicherung dem Grunde nach für den Unfall haften muss. Das teilte auf Anfrage der Feldkircher Gerichtssprecher Norbert Stütler mit. Nun hat der Richter noch über das Ausmaß der Zahlungen zu befinden, die vonseiten der Versicherung an die Klägerin zu leisten sein werden.

Dauernde Invalidität

Die Klägerin, die bei ihrem Vater mitversichert ist, fordert 106.000 Euro. Davon macht Klagsvertreter Franz Josef Giesinger 52.000 Euro für die dauernde Invalidität seiner Mandantin geltend. 37,5 Grad betrage die vom unfallchirurgischen Sachverständigen Hartmut Häfele festgestellte Invalidität, sagte der Anwalt der Klägerin in der jüngsten Gerichtsverhandlung.

Gutachter Häfele gab zu Protokoll, die junge Frau werde lebenslänglich orthopädische Schuhe tragen und vorläufig jährlich zwei Behandlungsserien mit Physiotherapie in Anspruch nehmen müssen.

Zahlungen der Versicherung beansprucht Giesinger auch deshalb, weil seine Mandantin berufsunfähig sei. Sie könne wegen ihrer unfallbedingten körperlichen Einschränkungen nicht mehr als Metallbautechnikerin arbeiten. Der Klagsvertreter beruft sich dabei auf das berufskundliche Gutachten des Sachverständigen Gerald Loacker, der als Neos-Nationalrat öffentlich bekannt ist.

Neun-Meter-Sturz

Nach dem Besuch eines Feuerwehrfests am 20. Juli 2014 war die alkoholisierte 17-Jährige zu ihrem Freund nach Hause gegangen. Sie hat sich damals im dritten Obergeschoss des Hauses zum Schlafen ins Bett gelegt. Wie sie aufs Hausdach gelangt ist, kann sich die junge Frau nur mit Schlafwandeln erklären. Die Erinnerung setzt nach ihren Angaben erst ein, als sie an der Dachrinne hing. Von dort stürzte die Vorarl­bergerin neun Meter tief ab. Sie hat Glück gehabt, dass ihr dabei nicht noch mehr passiert ist.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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