Im Herbst 2016 ereignete sich bei der Autobahnabfahrt Dornbirn-Nord im Kreisverkehr ein Unfall. Ein Biker aus dem Raum Bregenz wollte mit seiner Maschine aus dem Kreisverkehr Richtung Dornbirn ausfahren. Ein Schweizer reihte sich von der Autobahn kommend in den Kreisverkehr ein und wollte ebenfalls Richtung Dornbirn Stadt. Die zwei kollidierten, der Biker erwischte den Audi links hinten mit seiner rechten vorderen Seite wodurch der Zweiradfahrer zu Sturz kam. Er klagte auf Schadenersatz und Schmerzengeld.
Großteils Recht bekommen
In erster Instanz gewann der Biker zur Gänze. „Das Gericht sprach meinem Mandanten auf Grund der Vorrangverletzung des Pkws den gesamten eingeklagten Betrag zu“, so Klagsvertreterin Olivia Lerch. In zweiter Instanz befand man, dass der Biker vor dem Verlassen des Kreisverkehrs dennoch hätte kontrollieren müssen, ob ein Fahrspurwechsel gefahrlos möglich ist. Dennoch – drei Viertel Schuld bekam der Autofahrer zugesprochen, ein Viertel der Biker. Finanziell bedeutete das ein „Plus“ von 7200 Euro für dem Motorradfahrer.
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