Das Höchstgericht teilt die Bedenken, dass es zu Schäden am Naturschutzgebiet Rohrspitz kommen könnte, nicht. Die Gegner der Umgestaltung beklagten demnach, dass sie im Verfahren keinerlei Parteistellung gehabt hätten und deshalb der Schutz der Umwelt nicht gegeben sei.
Das Verwaltungsgericht setzte sich laut ORF Vorarlberg zwar mit der Kritik der Umweltschützer auseinander - auch neuere Gutachten zeigten, dass das Naturschutzgebiet während der Bauphase beeinträchtigt werden könnte - , ist aber der Meinung dass diese Beeinträchtigung verhindert werden kann, wenn sich der Hafenbetreiber an alle behördlichen Auflagen hält.
(Red.)
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