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Vorarlberg: Rüdisser verteidigt Wohnungsvergabe

Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser verteidigt die Vergabepraxis für Sozialwohnungen in Vorarlberg.
Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser verteidigt die Vergabepraxis für Sozialwohnungen in Vorarlberg. ©Bilderbox | Lerch
Nach Kritik verteidigt Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser (OVP) die Vergabepraxis für Sozialwohnungen.

In den vergangenen beiden Jahren wurden von 2816 gemeinnützigen Wohnungen  in Vorarlberg sieben an Personen oder Familien mit einem Monatseinkommen von über 5000 Euro vergeben. Kritik an den aus einem internen Evaluierungsbericht des Landes weist Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser (ÖVP) nun laut den “Vorarlberger Nachrichten” zurück.

“In den Richtlinien sind Ausnahmen vorgesehen”, sagt der Wirtschaftslandesrat. In allen sieben Fällen, wurden dieses Regelungen berücksichtigt. Welche Gründe diese im Einzelfall waren und wie hoch das Einkommen der betroffenen Mieter tatsächlich ist, will Rüdisser nun prüfen lassen.

Ausnahmen

In der Regel gelten für Mietwohnungen Einkommensgrenzen von 2240 Euro für eine Person und 4000 Euro für mehrere Personen, bei Mietkauf erhöht sich die Obergrenze auf 2800 und 5000 Euro. 20 Prozent der Wohnungen einer Wohnanlage dürften laut Richtlinie die Einkommensgrenzen überschreiten, um eine sozial ausgewogene Belegung zu gewährleisten.

Nina Tomaselli von den Grünen hat kein Verständnis dafür, “dass die wenigen Wohnungen, die wir haben, an Bestverdiener mit 4000 bis 5000 Euro gehen.” NEOS-Chefin Sabine Scheffknecht kritisiert diese Ausnahmen. Neben den sieben Vergaben an Familien mit über 5000 Euro Nettoeinkommen gab es “97 Vergaben an Haushalte mit über 4000 Euro netto. Das durchschnittliche Haushaltseinkommen liegt bei 2190 Euro netto.”

Kritik an Meldezeiten

Niedrige Einkommen sollten laut Scheffknecht höher bewertet werden, als Meldezeiten. Das sei auch der Kern des Evaluierungsberichts. Demnach ist die Zeit, die ein Antragsteller in der Gemeinde gemeldet ist, zu stark gewichtet. Rüdisser gibt zu: “Die Meldezeiten werden wir uns ansehen müssen.”

(red)

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