Von Christiane Eckert
Seit mehreren Jahren sind die beiden verheiratet, doch nun ist die Ehe offenbar endgültig am Ende. Die Scheidung steht an. Im Zuge der Streitigkeiten ist im Stiegenhaus des Unterländer Wohnhauses eine Auseinandersetzung eskaliert und die beiden schlugen angeblich aufeinander ein, wobei sich die Frau den linken Ringfinger brach. Nun wurde der Mann wegen schwerer Körperverletzung angeklagt. Die Dame wegen einfacher Körperverletzung, wobei es dem Mann größtenteils gelang, ihre Schläge abzuwehren, so der Strafantrag.
15.000 Euro
Richterin Claudia Hagen versucht, den beiden zu erklären, dass ein Außergerichtlicher Tatausgleich mit einem professionellen Konfliktexperten Sinn machen würde. Eine halbe Stunde Diskussion, Schuldzuweisungen, schlussendlich doch die Bereitschaft, es nochmals zu versuchen, die Sache ohne allfällige Vorstrafe aus der Welt zu schaffen. Geklärt und aufgearbeitet kann allerdings nur der Vorfall im Stiegenhaus werden, das restliche Scheidungsfiasko bleibt aus und draus. Bei der Forderung „15.000 Euro für den Finger“ muss Daniel Wolf, Anwalt des Mannes, allerdings lachen. Ob es gelingt, den Streit außergerichtlich zu bereinigen, wird man sehen. Die Fronten sind jedenfalls nach Aussage beider Rechtsvertreter „sehr verhärtet“.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.