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Vorarlberg regelt die Bildungsförderung neu

Das Land Vorarlberg stellt die Bildungsförderung ab 1. September 2004 auf eine neue Basis. Die Anzahl der Begünstigten soll kräftig erhöht werden.

Das Land Vorarlberg hat in Zusammenarbeit mit Arbeiter- und Wirtschaftskammer sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, ein Konzept für eine umfassende Erneuerung und Ausweitung der Bildungsförderung in Vorarlberg – kurz: Bildungszuschuss – ausgearbeitet. Gemeinsam mit den Präsidenten der Arbeiter- und Wirtschaftskammer, Josef Fink und Kuno Riedmann, gaben Landeshauptmann Herbert Sausgruber und Landesrat Manfred Rein heute, Mittwoch, die Details dazu bekannt.

“Die Ausweitung des Kreises der potenziellen Förderungsempfänger auf generell alle Arbeitnehmer, die erhöhten Einkommensgrenzen und damit verbunden ein erleichterter Zugang sowie höhere Förderungsbeträge führen zu einer attraktiven Fördermaßnahme im Bereich der Weiterbildung”, betonte Landeshauptmann Sausgruber. Bezogen bisher rund 300 bis 400 Personen jährlich eine Arbeitnehmerförderung, werden zukünftig rund 1.500 Personen pro Jahr einen Bildungszuschuss erhalten.

Mit dem Bildungszuschuss soll möglichst vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Zugang zu Bildungsmaßnahmen besser ermöglicht werden, führte Arbeiterkammerpräsident Fink an. Auch Wirtschaftskammerpräsident Riedmann schlug in die selbe Kerbe: “Seit Gründung der Wirtschaftskammer ist die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter einer der wichtigsten Schwerpunkte unserer Arbeit”.

Vier Förderungsschwerpunkte

Der Bildungszuschuss startet am 1. September 2004, vier Förderungsschwerpunkte sind vorgesehen:

  • 1. Bildungskonto:
    Diese Förderung richtet sich an Personen, die auf Grund ihrer Ausbildung die berufliche Tätigkeit stark einschränken bzw. aufgeben und damit einen erheblichen Einkommensverlust hinnehmen müssen. Gefördert werden sollen Vollzeitausbildungen mit einer Dauer von mindestens einem Semester. Von einer Förderung ausgeschlossen sind Studien, die unter das Studienförderungsgesetz fallen. Die Förderungshöhe beträgt bis zu 250 Euro pro Monat und kann maximal zehnmal pro Jahr gewährt werden.

  • 2. Bildungsprämie:
    Personen, die in Vorarlberg beschäftigt sind, als höchste Qualifikation einen Maturaabschluss aufweisen und berufsbegleitend eine Ausbildung absolvieren. Beispiele für förderbare Maßnahmen sind Universitätslehrgänge, Fachakademien, Werkmeisterschule, Vorbereitungskurse für die Meisterprüfung oder für die Berufsreifeprüfung. Bildungsmaßnahmen dieser Art werden mit einem Zuschuss in Höhe von einem Drittel der Kurs- und Prüfungsgebühren gefördert, max 2.000 Euro.

    Neu ist, dass auch berufsbildende Fachkurse mit einem Mindeststundenausmaß von 100 Unterrichtsstunden gefördert werden. Die Förderung beträgt in diesem Fall ein Viertel der Kurskosten, max 2.000 Euro.

    Zuschüsse für Jugendliche für den Besuch von Lehrgängen zur Erreichung der Berufsreifeprüfung – Voraussetzung: erfolgreicher Abschluss vor Vollendung des 25. Lebensjahres. Die Förderungshöhe beträgt in diesem Fall 75 Prozent der Kurskosten, max 1.320 Euro.


  • 3. Startkapital:
    Dieser Förderungsschwerpunkt richtet sich an Personen, die nach der Kindererziehung und Haushaltsführung wieder ins Berufsleben einsteigen wollen, deren Qualifikation sich auf Grund der technischen und wirtschaftlichen Entwicklung aber verändert hat. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der unmittelbar im Zusammenhang mit dem Besuch des Kurses anfallenden Kosten – maximal 2.000 Euro jährlich.

  • 4. Wohnkostenzuschuss für Lehrlinge:
    Lehrlinge, die auf Grund des Lehrverhältnisses auf ein Privatquartier oder einen Heimplatz angewiesen sind. Förderbar sind bis zu 50 Prozent der Unterkunftskosten, die auf Grund eines lehrgangsmäßigen Berufsschulbesuchs entstehen oder für einen Zweitwohnsitz, der aus Gründen der weiten Entfernung, der Art des Dienstverhältnisses oder der Verkehrsverhältnisse notwendig ist.

Abwicklung und Finanzierung

Die Organisation des Bildungszuschusses erfolgt über die Arbeiterkammer Vorarlberg, bei der auch die Förderungsanträge einzubringen sind. Die Finanzierung erfolgt zu 50 Prozent durch das Land Vorarlberg, die restlichen 50 Prozent teilen sich Arbeiterkammer Vorarlberg, Wirtschaftskammer Vorarlberg und der Bund zu gleichen Teilen. “Pro Ausbildungsjahr wird mit Gesamtkosten von rund 1,5 Millionen Euro gerechnet”, informierte Landesrat Rein. Die Förderung hat sich somit verfünffacht (von bisher gut 300.000 Euro auf 1,5 Millionen Euro). Internet, Hotline Mit einer Öffentlichkeitskampagne wird in den nächsten Tagen und Wochen umfassend über die neuen Förderungsmöglichkeiten informiert: Schaltung von Inseraten in den Vorarlberger Tages- und Wochenzeitungen, Versand eines Folders an alle Haushalte. Informationsmaterial wird allen Unternehmen über zehn Mitarbeitern zur Verfügung gestellt (“Schwarzes Brett”). Der Bildungszuschuss wird auch im Rahmen der Dornbirner Herbstmesse einer breiteren Öffentlichkeit vorgestellt.

Informationen über die verschiedenen Förderungsmöglichkeiten sind im Internet unter www.bildungszuschuss.at abrufbar. Dort sind auch die erforderlichen Antragsformulare erhältlich. Weiters wurde eine Telefon-Hotline eingerichtet: 05522/306-1616. Informationsmaterial kann auch per E-Mail angefordert werden: info@bildungszuschuss.at .

Konkrete Förderbeispiele

  • Techniker Metall, berufsbegleitende Ausbildung CNC-Technik, CNC-Grundkurs WIFI, Dauer 112 Stunden
    Kosten: 1.395 Euro
    Förderung bisher: keine
    Förderung neu: 349 Euro (25 Prozent)

  • Vollzeitausbildung Physiotherapie, Dauer 4 Jahre
    Förderung bisher: 1.770 Euro pro Jahr
    Förderung neu: 2.500 Euro pro Jahr

  • Jugendlicher mit abgeschlossener Lehre, 24 Jahre, Abschluss der Berufsreifeprüfung
    Kosten: 1.900 Euro
    Förderung bisher: 633 Euro (1/3 der Kosten)
    Förderung neu: 1.320 Euro (3/4 der Kosten)

  • Handelsschulabsolvent, 23 Jahre, Abschluss der Berufsreifeprüfung
    Kosten: 1.900 Euro
    Förderung bisher: keine
    Förderung neu: 1.320 Euro

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