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Vorarlberg: Prozess gegen Altacher Jugendbetreuer im Gange

Der angeklagte ehemalige Jugendbetreuer steht heute vor dem Landesgericht Feldkirch.
Der angeklagte ehemalige Jugendbetreuer steht heute vor dem Landesgericht Feldkirch. ©Eckert
Unter Ausschluss der Öffentlichkeit muss der wegen sexuellen Missbrauchs Angeklagte die Details seiner Handlungen Revue passieren lassen.
Altacher Jugendbetreuer vor Gericht
Missbrauch: Anklage gegen Jugendbetreuer

Von: Christiane Eckert (VOL.AT)

Turnschuhe, Jeans, blaues Hemd, der 47-Jährige macht einen sportlichen Eindruck, doch heute wirkt er geknickt und beinahe verzweifelt. Das Sprechen fällt ihm schwer. 16 Seiten Anklageschrift listen auf, welche Verbrechen und Vergehen er im Laufe der letzten zwanzig Jahre begangen haben soll. Verteidigerin Nadja Luger beantragt sofort den Ausschluss der Öffentlichkeit, der Senat lässt den Vortrag der Anklageschrift und das Eröffnungsplädoyer der Anwältin zu. Der Angeklagte ist größtenteils geständig, dass Opfer bei den Übergriffen geschlafen haben, bestritt er bislang.

Schwere Folgen

Insgesamt geht es um sieben betroffene Buben, sechs davon mussten laut Anklage intensive sexuelle Erfahrungen mit dem Beschuldigten machen. Mit einem Kind fuhr der Mann beispielsweise im Jahr 2000 an den Gardasee. Im Zelt kam es zu intimsten Handlungen, der verwirrte Junge lief in Boxershorts bekleidet nach draußen, stand aber allein im Nirgendwo in einem fremden Land und kehrte darauf hin wieder ins Zelt zurück. So schildert es zumindest das Opfer. Die Details sind nicht für die Öffentlichkeit bestimmt, eines wird jedoch vorgetragen: drei der Teenager haben offenbar schwere psychische Folgen davon getragen.

Auf Video

Einen der Übergriffe filmte der Jugendbetreuer und speicherte ihn auf seinem Tablet. Die Übergriffe sind zahlreich. Das Gutachten von Primar Reinhard Haller erklärt, dass es sich beim Angeklagten um einen Fall von klassischer Pädophilie handelt. Was der Schöffensenat als gerechte Strafe für den Mann ansieht, bleibt abzuwarten. Der Prozess wurde für den ganzen Tag anberaumt. Allerdings wird hinter verschlossener Türe verhandelt, erst das Urteil ist wieder öffentlich.  

(Red.)

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