Das Gesetz befinde sich derzeit zur Notifizierung bei der Europäischen Union und solle noch im Herbst beschlossen werden, hieß es. Das Inkrafttreten ist für Anfang 2012 geplant.
Die Voraussetzungen für eine Bewilligung zum Betrieb von Wett-Terminals sollen neu nun strenger gefasst werden, etwa in Hinblick auf die Zuverlässigkeit. Dazu kommen eine höhere Bankgarantie als bisher, verschärfte Strafbestimmungen und die Möglichkeit eines rascheren Entzugs der Bewilligung schon ab dem zweiten Verstoß gegen die Bestimmungen. Bisher war dies erst ab dem dritten, schwerwiegenden Verstoß möglich. Gab es bisher keine Beschränkung, kann man zukünftig an höchstens zwei Standorten maximal je drei Terminals betreiben. Die Betriebsstätten müssen mindestens 100 Meter voneinander entfernt sein, um das Entstehen von “Spielhöllen” samt Milieu zu vermeiden.
Neu ist auch, dass der Wettunternehmer die Spieler registrieren muss. Dabei wird etwa sichergestellt, dass er keine Jugendlichen zum Wetten zulässt. Der Betreiber ist verpflichtet, Spieler bei Verdacht auf Suchtverhalten bei der Landesregierung als zuständiger Behörde zu melden. Nach einem Abklärungsgespräch mit dem Betroffenen durch Suchtexperten geben diese eine Einschätzung ab, die eine Fremdsperre zur Folge haben kann. “Etwa, wenn die Familie mitleidet, weil einer über seine Verhältnisse spielt”, erklärte Landesrat Stemer. Der Datenschutz werde selbstverständlich berücksichtigt. Auch eine Selbstsperre für von Spielsucht bedrohte Personen wird möglich sein.
“Wir sind entschlossen, hier rigoros durchzugreifen”, betonte Stemer. Die Regierungsvorlage sei im Juli beschlossen worden. Da auch technische Normen und Vorschriften betroffen seien, müsse das Vorhaben durch Brüssel abgesegnet werden, die dreimonatige Notifikationsfrist laufe bereits. “Mit Einwänden rechnen wir nicht”, betonte Stemer. Im Oktober soll der Gesetzesentwurf dem Rechtsausschuss zugewiesen werden, im November könnte das Gesetz dann im Landtag beschlossen werden. APA
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