Eine ehemalige Patientin führt am Landesgericht Feldkirch einen Schadenersatzprozess gegen den Vorarlberger Landesverband des Roten Kreuzes. Die Klägerin wirft der Rettungsorganisation im anhängigen Zivilprozess vor, herbeigerufene Sanitäter hätten ihren Schlaganfall erkennen und sie sofort ins Krankenhaus bringen müssen. Dann wäre ihre gesundheitliche Beeinträchtigung weit geringer gewesen.
Beklagtenvertreter Ekkehard Bechtold sprach gestern bei der ersten Verhandlung von einem „bedauerlichen Vorfall“. Allerdings sei den Rettungssanitätern kein Vorwurf zu machen. Aus sozialen Erwägungen sei die Haftpflichtversicherung des Roten Kreuzes jedoch zu einer Vergleichszahlung von 35.000 Euro zur Beilegung des Rechtsstreits ohne Urteil bereit.
Vergleichsangebot wird geprüft
Klagsvertreter Sanjay Doshi sagte dazu, er werde der Klägerin das Vergleichsangebot unterbreiten. Vor der Klagseinbringung habe die Versicherung in Verhandlungen mit dem Patientenanwalt 25.000 Euro angeboten. Das sei seiner Mandantin aber zu wenig gewesen. Zumal es zukünftige gesundheitliche Folgeschäden geben könnte.
Zivilrichterin Sandra Ladner zufolge ist zunächst zu prüfen, ob die Sanitäter die Patientin sofort und nicht erst mit einer zweieinhalbstündigen Verzögerung ins Krankenhaus bringen hätten müssen.
Für die Richterin ist die zentrale Frage, ob den Einsatzkräften der Rettung ein Fehlverhalten vorzuwerfen ist: Hätten sie den Schlaganfall erkennen müssen? Für den Fall, dass ihnen ein Fehlverhalten anzulasten sei, sei zudem zu untersuchen, ob die gesundheitlichen Folgen des Schlaganfalls deshalb entstanden seien. Das Gericht wird dazu Gutachten von einem Notarzt und von einem Neurologen erstellen lassen.
Keine Symptome festgestellt
Roland Gozzi, der Geschäftsführer des Roten Kreuzes, sagte nach der Verhandlung, die herbeigerufenen Sanitäter hätten zunächst keine Symptome für einen Schlaganfall feststellen können. Deshalb hätten die Einsatzkräfte die Frau nicht gleich ins Krankenhaus mitgenommen, sondern sie versorgt und daheim belassen.
Zweieinhalb Stunden später sei die Rettung erneut gerufen worden, teilte Gozzi mit. Dann sei die Frau ins Krankenhaus gebracht worden. Aber auch im Spital sei zuerst kein Schlaganfall diagnostiziert worden. Wenn jemand zum Beispiel eine blutende Wunde habe, sei der Fall klar. Im Unterschied dazu seien internistische Abklärungen aber zuweilen schwieriger.
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