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Vorarlberg nun bei Google Street View zu sehen

©Google Street View
Nachdem die Datenschutzkommission das Projekt auf Eis gelegt hatte, sind die rechtlichen Hürden nun überwunden. Google Street View filmt fleißig in Vorarlberg. Die VOL.AT Redaktion hat einige Hinweise und Impressionen zusammengefasst.
Street View-Autos fahren durch Vorarlberg
Google-Street-View-Auto im Ländle unterwegs

Österreich beziehungsweise Vorarlberg waren bisher ein weißer Fleck bei Google Street View. In Zukunft wird es nun möglich sein, für ausgewählte Gegenden, durch Anklicken des Straßenzuges auf einer Straßenkarte oder Eingabe einer Adresse in Google Maps, eine 360 Grad Ansicht der Örtlichkeit zu erhalten. Bei den Bildern handelt es sich selbstverständlich um Momentaufnahmen und nicht um die Live-Bilder des ausgewählten Ortes.

VN / Gernot Schweigkofler

VN / Gernot Schweigkofler

Das 87. Land bei Street View

Manche Straßen waren bereits zuvor sichtbar, da Privatpersonen ihre Daten hochgeladen haben. Österreich ist nun das weltweit 87. Land, in dem Städte aus der Straßenperspektive virtuell besucht werden können. Bis Anfang Oktober ist das Google-Auto noch in Österreich unterwegs. Google-Austria-Sprecher Wolfgang Fasching-Kapfenberger versprach, in Vorarlberg werde es Aufnahmen von Bregenz, Feldkirch und Dornbirn geben.

Google muss vor der Veröffentlichung des eigenen Bildmaterials aus Datenschutzgründen sicherstellen, dass Gesichter und Kennzeichen unkenntlich gemacht werden. Durch Privatpersonen hochgeladene Inhalte unterliegen ähnlichen Bestimmungen. „Es gibt Regeln, dass keine Aufnahmen von Privaträumen hochgeladen werden dürfen“, sagte Fasching-Kapfenberger. „Gesetzlich müssen wir die Inhalte aber vorab nicht prüfen. Wird etwas gemeldet, das unseren oder den rechtlichen Richtlinien widerspricht, nehmen wir es runter.“

Findet man sich, sein Haus oder Auto bei Street View ungewollt wieder, können Nutzer eine Unkenntlichmachung anfordern. Dies ist über die Funktion “ein Problem melden” möglich.

Bregenz

Dornbirn

Rankweil

Feldkirch

Aufgrund der Vielzahl von Widersprüchen in Deutschland, möchten wir hier noch kurz auf die rechtlichen Rahmenbedingungen in Österreich hinweisen. So hat die Datenschutzkommission drei inzwischen verbindliche Empfehlungen an Google ausgesprochen.

Ergänzend zu den von Google getätigten Zusagen bezüglich der Unkenntlichmachung der Gesichter und Autokennzeichen, vor Veröffentlichung der Daten im Internet, sind folgende Punkte zu beachten.

1. Bei Aufnahmen von Personen in besonders sensiblen Bereichen sind nicht nur die Gesichter, sondern auch die Gesamtbilder der Personen unkenntlich zu machen. Dazu zählen insbesondere die Eingangsbereiche von Kirchen, Gebetshäusern, Krankenhäusern, Frauenhäusern und Gefängnissen.

2. Bildaufnahmen privater, für einen Spaziergänger nicht einsehbarer Immobilien, wie insbesondere umzäunte Privatgärten und -höfe, sind vor einer Veröffentlichung im Internet unkenntlich zu machen.

3. Gemäß § 28 Abs. 2 DSG 2000 steht jedem Betroffenen ein Widerspruchsrecht zu.

VOL.AT / Philipp Steurer

VOL.AT / Philipp Steurer

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