AA

Vorarlberg: Nötigung vor GWL-WC

Das Urteil ist nicht rechtkräftig.
Das Urteil ist nicht rechtkräftig. ©VOL.AT/Eckert
Feldkirch - Junkie und Reinigungskraft gerieten sich vor stillem Örtchen in die Haare.

Von Christiane Eckert

„Der Angeklagte hat mit seinen 27 Jahren fast mehr Gerichtserfahrung als ich. Fünf Bier zum Frühstück und sich auf dem GWL-WC Morphium spritzen“, beginnt Staatsanwalt Markus Fußenegger sein Eröffnungsplädoyer. Der angeklagte Bregenzer hat etliche Vorstrafen, dieses Mal geht es um Nötigung vor dem WC des Bregenzer Einkaufszentrum GWL. Als eine Putzkraft die WCs reinigen wollte, besetzte der Beschuldigte ein WC. Als die Putztruppe nach rund zehn Minuten wieder kam, war er immer noch drin. Die Reinigungskraft sagte, dass sie putzen müsse. Daraufhin kam der Mann mit einer Bierdose heraus.

Drohungen

Die beiden Männer begannen einen verbalen Streit. „Du Fettsack“, meinte der WC-Benutzer. „Schleich Dich, sonst schieß ich Dir ins Knie“, drohte der Betrunkene und griff in die Jackentasche, als wolle er etwas herausholen. Die Reinigungskraft kennt das „Milieu“. Er, seine Schwiegermutter und seine Frau putzen seit längerer Zeit etliche öffentliche WC-Anlagen und kennen die Drogen- und Alkoholabhängigen zum größten Teil. Als der Mann noch meinte, er wisse wo der andere wohne, ging die Putzkraft dem Kontrahenten nach und rief die Polizei. Der Angeklagte bekommt drei Monate Haft wegen Nötigung. Fünf Monate offene Bewährungsstrafe werden nicht widerrufen. „Das wäre zu streng“, meint Richter Martin Mitteregger. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Vorarlberg: Nötigung vor GWL-WC