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Vorarlberg: Neuer Verwechslungsvorwurf gegen Bregenzer Baby-Macher: Fortpflanzungsmediziner Zech fühlt sich erpresst

Der Bregenzer Reproduktionsmediziner Prof. Zech fühlt sich von der Familie von Kristina V. erpresst.
Der Bregenzer Reproduktionsmediziner Prof. Zech fühlt sich von der Familie von Kristina V. erpresst. ©IVF Zentren Prof. Zech - Bregenz GmbH; Der Spiegel
Die Ursache der Eizellenverwechslung im Fall von Kristina V. soll nun objektiv vor Gericht geklärt werden. Allerdings lassen laut einer Aussendung von Reproduktionsmediziner Professor Herbert Zech ungewöhnliche Vorfälle den Sachverhalt in einem neuen Licht erscheinen.
Eizellen-Verwechslung: Vorwurf gegen Bregenzer Arzt


Der Bregenzer Fortpflanzungsmediziner Prof. Dr. Herbert Zech sieht sich dem Vorwurf ausgesetzt, bei einer In-vitro-Fertilisation im Jahr 1990 einer Frau nicht die eigene befruchtete Eizelle eingesetzt zu haben. Die heute 26 jährige Tochter, Kristina V., konfrontierte vor zwei Jahren nach einem DNA-Test den Gynäkologen mit dieser Situation. Professor Zech sicherte zwar umgehend seine volle Unterstützung bei der Suche nach ihren leiblichen Eltern zu, ließ dabei aber offen, inwieweit er persönlich die Verantwortung für die Verwechslung übernimmt.

Die Zusage umfasste sowohl die finanzielle Unterstützung der jungen Frau, als auch den persönlichen Einsatz von Prof. Zech bei der Suche nach ihren wahren Eltern. Die daraufhin erfolgten gerichtsmedizinischen DNA-Tests bei von Prof. Zech recherchierten Patienten, die im selben Zeitraum behandelt wurden wie die Mutter von Kristina V., verliefen allerdings negativ.

Weiterer Verwechslungsvorwurf wirft Fragen auf

Vor wenigen Wochen wurde Prof. Zech in einem anwaltlichen Schreiben der Familie V. darüber hinaus in Kenntnis gesetzt, dass die zweite Tochter des Ehepaares, die ebenso durch eine Behandlungstherapie im IVF-Zentrum Prof. Zech gezeugt wurde, keine Blutsverwandtschaft mit ihrem Vater aufweist. Mit selbigem Schreiben war die Aufforderung zu einer Zahlung in Millionenhöhe binnen zehn Tagen verbunden. Gleichzeitig wurde gedroht, den Vorfall publik zu machen.

Diesem unmoralischen Angebot wurde eine Absage erteilt. „Prof. Zech fühlt sich von der Familie V. und deren Anwalt erpresst. Er ist von Beginn an zu seiner Verantwortung gestanden, unabhängig von der Klärung der Schuldfrage, die sich nach mehr als 25 Jahren nur schwer rekonstruieren lässt. Es hat den Anschein, dass diese Hilfsbereitschaft finanziell ausgenützt werden sollte“, so Dr. Michael Konzett als Rechtsvertreter von Prof. Zech.

Gericht soll objektiv klären

Der neuerliche Verwechslungsvorwurf sowie weitere ungewöhnliche Vorfälle haben den Gründer der Zentren für In-vitro-Fertilisation (IVF) Prof. Zech darin bestätigt, die Sachlage objektiv von einem Gericht klären zu lassen.

Sollte sich dabei herausstellen, dass bei den Behandlungen in den frühen 90er Jahren Fehler unterlaufen sind, die zu dieser Verwechslung geführt haben, steht Prof. Zech voll und ganz zu seiner Verantwortung. „Allerdings lassen uns mittlerweile vorliegende Informationen und ungewöhnliche Vorkommnisse den gesamten Sachverhalt kritisch hinterfragen und machen eine Neubewertung notwendig. Daher wurden auch Ermittlungen in Auftrag gegeben, die die Wahrheit ans Licht bringen sollen – egal wie diese aussieht“, erklärt Konzett.

Wie Anwalt Konzett vermutet, war es seitens der Familie V. und deren Rechts- und PR-Berater von langer Hand geplant, eine Medien-Kampagne gegen Prof. Zech vorzubereiten, um seine Zahlungsmotivation für die geforderte Millionensumme zu beschleunigen. “Dabei wurde auch nicht davor zurückgeschreckt, dass dadurch der ausgezeichnete und unbescholtene Ruf eines Pioniers in der Fortpflanzungsmedizin beschädigt wird, obwohl die Schuldfrage für die Kindesverwechslung bis zum heutigen Tag nicht geklärt werden konnte und mehrere Ursachen umfassen könnte.”

(red)

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