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Vorarlberg: Müllsünder „bestraft“, vor Richter gelandet

Weil ein Jugendlicher Müll auf den Boden warf, wurde ein Grundstücksbesitzer handgreiflich.
Weil ein Jugendlicher Müll auf den Boden warf, wurde ein Grundstücksbesitzer handgreiflich. ©Pexels
Ein aufgebrachter Hausbewohner packte einen Jugendlichen am Kragen und schleifte ihn 100 Meter weit mit. Verfahren endet mit Diversion.

Von Seff Dünser/Neue

In einer Aprilnacht hat ein 16-Jähriger auf dem Heimweg die Verpackung seines nächtlichen Imbisses vor ein fremdes Haus geworfen. Der Hausbewohner (57) erwischte den Jugendlichen auf frischer „Tat“ und rannte dem 16-Jährigen nach. Laut den polizeilichen Erhebungen packte er den Burschen daraufhin am Kragen, zog ihn rund 100 Meter weit zurück zum Haus und zwang ihn, den Müll aufzusammeln.

Geldbuße

Sein Einschreiten trug dem Unterländer eine Anklage wegen Nötigung ein. Beim ges­t­rigen Strafprozess am Landesgericht Feldkirch gewährte Richter Martin Mitteregger dem unbescholtenen Angeklagten eine Diversion. Wenn der Beschuldigte dem Gericht als Geldbuße 600 Euro bezahlt, wird das Strafverfahren gegen ihn ohne Eintrag ins Strafre­gis­ter eingestellt. Der von Martin Kloser verteidig­te Angeklagte und Staatsanwalt Manfred Melchhammer zeigten sich damit einverstanden. Somit ist der richterliche Beschluss zur diversionellen Erledigung rechtskräftig.

Im Strafantrag wurde dem Angeklagten auch zur Last gelegt, er habe dem Jugendlichen ein Messer vorgehalten. Richter Mitteregger ging aber nach den Einvernahmen des Angeklagten und der Zeugen nicht davon aus, dass bei dem Vorfall ein Messer im Spiel war.

Aussage gegen Aussage

Das 16-jährige Opfer gab als Belas­tungszeuge an, der Angeklagte habe ihn nicht nur am Kragen gepackt und mitgezogen, sondern ihn auch mit einem Klappmesser bedroht. Der Angeklagte hingegen gab zu Protokoll, er habe kein Messer mit sich geführt. Er habe den Jugendlichen lediglich davor gewarnt, ein Messer zu zücken. Ein Kollege des Opfers, ebenfalls 16 Jahre alt, sagte vor Gericht als Zeuge, er habe ein Messer in der Hand des Angeklagten gesehen. Der Angeklagte habe zu ihm und den anderen Begleitern des Opfers gesagt, sie sollten verschwinden, sonst werde er sie abstechen. Davon habe er aber vor der Polizei noch nichts gesagt, merkte dazu der Strafrichter an. Vor der Polizei hatte der Beschuldigte noch behauptet, es habe überhaupt keinen Vorfall gegeben.

(Neue)

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