Von Christiane Eckert / vol.at
Der 34-Jährige hat seit langem ein massives Alkohol- und Drogenproblem. Dadurch kommt es immer wieder zu Streit mit seiner Mutter und Großmutter. Immer wieder leiht er sich Geld aus, die Verwandten müssen zusehen, wie er es für seine Sucht ausgibt und dabei völlig unterernährt ist. Wenn es zu bunt wird, müssen sie die Polizei einschalten. Mitte Jänner war es wieder so weit. Der Mann fuchtelte mit seinem Taschenmesser herum und machte mit der leeren Schnapsflasche Schlagbewegungen. Auch im Kaplan-Bonetti-Heim in der Nähe des Dornbirner Bahnhofes mischt er mit seinem Messer auf. Nun steht die x-te Vorstrafe im Raum, doch zunächst bedarf es eines Gutachtens.
Spitzenreiter-Werte
Die Alkoholisierung war außergewöhnlich hoch, weshalb sich die Frage stellt, ob nicht wegen des Vollrausches eine andere Gesetzesstelle, nämlich „Begehung einer Straftat im Zustand voller Berauschung“ zur Anwendung kommt. Doch dafür muss sich der Betreffende zumindest fahrlässig in den Vollrausch getrunken haben. Ob das der Fall war, muss ein Gutachten klären. Der Prozess wurde vertagt.
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