Von Seff Dünser/NEUE
Schwerer Raub, Erpressung, schwere Nötigung, räuberischer Diebstahl: Wegen vier Verbrechen wurde der erst 14-Jährige schuldig gesprochen. Dafür wurde der schon mit zwei Eintragungen ins Strafregister belastete Angeklagte gestern am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von zehn Monaten und einer unbedingten, zu bezahlenden Geldstrafe von 1200 Euro (300 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Das Urteil des Schöffensenats ist bereits rechtskräftig. Der Strafrahmen für den Jugendlichen betrug null bis siebeneinhalb Jahre Gefängnis. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht umgerechnet 15 Monaten Haft. Bei der nächsten Straftat müsse er wieder ins Gefängnis, warnte Richter Gschwenter den 14-jährigen Rumänen, der im Oberland lebt. Der Teenager wurde im April festgenommen und verbrachte 29 Stunden in Haft.
Aufpasser bei Raub
Der geständige Angeklagte hat im März von einem Zwölfjährigen eine Hose erpresst. Der Täter hat zum Opfer gesagt, er werde es zusammenschlagen, wenn ihm keine Hose gebracht werde. Zudem war der Schulabbrecher als Aufpasser an einem bewaffneten Raub beteiligt. Dabei wurde der Zwölfjährige mit vorgehaltenem Messer dazu gezwungen, auch sein T-Shirt herzugeben. Und ihm wurde für den Fall einer Anzeige mit tödlichen Messerstichen gedroht.
Strafunmündiger Komplize
Das Messer hielt ein strafunmündiger Rumäne in der Hand. Weil er zur Tatzeit erst zwölf Jahre alt war, konnte er strafrechtlich nicht belangt werden. Gegen den noch nicht strafmündigen Beschuldigten habe es bislang bereits 21 Strafanzeigen gegeben, berichtete Staatsanwältin Konstanze Manhart.
Im Februar war der 14-jährige Angeklagte Beitragstäter bei einem räuberischen Diebstahl, den ein strafunmündiges Mädchen begangen hat. Nach dem Diebstahl von Alkohol in einem Lebensmittelgeschäft hat die noch nicht 14 Jahre alte Täterin auf der Flucht eine Angestellte des Geschäfts verletzt. Der 14-Jährige hat eine Kassierin abgelenkt und so den Ladendiebstahl ermöglicht.
20 Euro retour
Im Zweifel freigesprochen wurde der junge Rumäne von den Anklagepunkten schwerer Diebstahl und Nötigung, obwohl er auch dazu geständig war. Denn die Richter konnten nicht feststellen, dass der Angeklagte zum umstrittenen Tatzeitpunkt bereits 14 Jahre alt und damit strafmündig war. Der Angeklagte versprach dennoch, dem zu Boden gestoßenen zwölfjährigen Opfer die gestohlenen 20 Euro und den geklauten Rucksack zurückzugeben.
(Red.)
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