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Vorarlberg: Mann (20) bedrohte Eindringling (21) mit Schrotflinte

Der Richter sprach sowohl den Eindringling, als auch den Bewohner der Wohnung frei.
Der Richter sprach sowohl den Eindringling, als auch den Bewohner der Wohnung frei. ©Symbolbild: Unsplash
Weil er mit vorgehaltener Schrotflinte seine Freundin gegen einen Eindringling verteidigte, entschied der Richter im Zweifel auf Nothilfe und Notwehr.

Von Seff Dünser/NEUE

Ein 21-Jähriger wollte in einer Unterländer Wohnung Geldschulden bei einem 20-Jährigen eintreiben. Der 21-Jährige drang in die Wohnung ein und verletzte dabei die 18-jährige Freundin des 20-Jährigen, die versuchte, ihn nicht eintreten zu lassen. Der 20-Jährige eilte seiner Freundin zu Hilfe und bedrohte den 21-Jährigen mit einer Schrotflinte.

Zwei Freisprüche

Der unbescholtene 21-Jährige wurde wegen Hausfriedensbruchs und Körperverletzung angeklagt, der mit zwei Vorstrafen belastete 20-Jährige wegen gefährlicher Drohung. Beim Strafprozess am Landesgericht Feldkirch wurden beide Angeklagte im Zweifel freigesprochen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig, denn Staatsanwalt Simon Steixner nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.

Ohne Gewalt

Richter Richard Gschwenter begründete seine Entscheidungen so: Der 21-Jährige sei nicht mit Gewalt in die Wohnung eingedrungen. Er habe zwar einen Fuß in die Wohnung gestellt, als die 18-Jährige die Tür wieder schließen wollte. Damit sei das Tatbild des Hausfriedensbruchs aber noch nicht erfüllt.

Zudem ging der Richter im Zweifel davon aus, dass der 21-jährige Eindringling die 18-Jährige in Notwehr gegen den Türrahmen gedrückt und dabei leicht verletzt habe. Denn sie habe ihn zuvor aus der Wohnung zu schubsen versucht.

Nothilfe

Dass der 20-jährige Wohnungsmieter den 21-jährigen Schuldeneintreiber mit einer Schrotflinte bedroht hat, wertete der Strafrichter als Nothilfe: Er habe damit seiner Freundin geholfen, die sich in einem Handgemenge mit dem nicht willkommenen Gast befunden habe.

Weil der 20-Jährige wegen Nothilfe freigesprochen wurde, wird der offene Strafrest von sechs Haftmonaten aus einer Vorstrafe nicht vollzogen. Zur Gerichtsverhandlung wurde der junge Erwachsene dennoch aus dem Feldkircher Gefängnis vorgeführt. Denn er befindet sich wegen eines anderen anhängigen Strafverfahrens in Untersuchungshaft.

(NEUE)

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