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Vorarlberg: Lustenau soll nicht abstimmen müssen

Ikea-Abstimmungs-Fare soll verhindert werden.
Ikea-Abstimmungs-Fare soll verhindert werden. ©dpa; VOL:AT
Das Gesetz ist eindeutig: Trotz des Ausstiegs des schwedischen Möbelkonzerns aus dem Projekt in Lustenau, muss die dortige Bevölkerung über die Ansiedlung einer Ikea-Filiale abstimmen. Auf Landesebene will man dagegen nun etwas tun.

Derzeit ist die Absage einer Volksabstimmung gesetzlich nicht möglich. Roland Frühstück will das ändern. Laut einem Bericht des “ORF Vorarlberg” fürchtet er, das Land mache sich über die Grenzen hinaus zum Gespött. Er habe sich bereits mit den Spitzen der anderen Fraktionen in Verbindung gesetzt.

Allerdings formuliert er drei Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, bevor eine Volksabstimmung wieder abgesagt weden kann: Zum einen müssen die Initiatoren der Volkabstimmung der Absage zustimmen, zum anderen müsse tatsächlich klar sein, dass die zur Debatte stehende Geschäftsgrundlage nicht mehr gegeben ist. Zu guter letzt müsse die Gemeindewahlbehörde dem Ganzen zustimmen.

Unterstützung durch die SPÖ

Zustimmung erhält Frühstück von SPÖ-Klubobmann Michael Ritsch. Auch er formuliert im Beitrag des “ORF Vorarlberg” drei Bedingungen: „Zum einen, dass der Grund für die Volksabstimmung wegfallen muss. Dass diejenigen, die es initiieren, bereit sind, es zurückzuziehen, und dass es einen Mehrheitsbeschluss in der Gemeindewahlbehörde gibt.“

Lediglich den Grünen geht das alles zu schnell: Für Klubobmann Adi Gross sei es nun ersteinmal am Lustenauer Bürgermeister Kurt Fischer, den Kaufvertrag mit Ikea zunächst rückabzuwickeln. Vorher würde die Bürgerinitiative “die Abstimung sicher nicht zurückziehen wollen.”

(red)

 

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