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Vorarlberg: Littering-Verbot nun auch in Bregenz

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Wie bereits in anderen Städten haben am 12. Juli 2018 auch die Mitglieder der Bregenzer Stadtvertretung eine Verordnung gegen das sogenannte „Littering“ beschlossen, also ein Verbot der Verunreinigung des öffentlichen Raumes.
„Littering-Verbot“ in Feldkirch

Trotz zum Teil sehr intensiv geführter Kampagnen zur Sensibilisierung ist das Unrechtsbewusstsein vieler Menschen bezüglich Littering laut der Stadt Bregenz noch nicht besonders ausgeprägt. Es gelte vielmehr als „Kavaliersdelikt“. Dabei betreibe die öffentliche Hand Jahr für Jahr einen sehr hohen personellen und budgetären Aufwand, um den Unrat von Straßen, Wegen und Plätzen sowie sonstigen öffentlich zugänglichen Freiräumen wieder zu entfernen.

Wie Bürgermeister Markus Linhart mitteilt, hätten die Städte im Zuge der Novelle des Landesabfallwirtschaftsgesetzes erstmals eine entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen und ein Instrument in der Hand, um die Verursacher willkürlicher Vermüllung an Ort und Stelle anzuhalten und auch entsprechend abzumahnen oder zu bestrafen. Das hat bisher gefehlt. Die Verordnung selbst tritt am 1. August dieses Jahres in Kraft.

(Red.)

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