Die Liechtensteiner Bürgerinitiative “Mobil ohne Stadttunnel” darf nicht am laufendne Verfahren teilnehmen. Das hat der österreichische Verwaltungsgerichtshof laut einem Bericht des “ORF Vorarlberg” entschieden.
Nicht wahlberechtigt
Mit der Frage einer möglichen Parteistellung werde man sich seitens des Gerichts nicht befassen, da sich eine Bürgerinitiative, die de jure nicht bestehe, sich nicht an ein Gericht wenden könne. Grundlage für die Entscheidung sei, dass sich laut geltendem Recht grundsätzlich nur Menschen zu einer Initiative in Österreich zusammenschließen können, die auch in Österreich wahlberechtigt sind.
“Das sind wir als Liechtensteiner natürlich nicht”, sagt Andrea Matt, Vertreterin der Initiative “Mobil ohne Stadttunnel”. Locker lassen will die Initiative aber nicht. Sie findet es ungerecht, dass man sich nicht gegen den Stadttunnel wehren dürfe, nur weil man in Liechtenstein lebe.
Aarhus-Konvention
Die Inititiative vom laufenden Verfahren auszuschließen sei ein Verstoß gegen das Europarecht, argumentiert Matt. Die Initiative will sich nun an die Wächter der Aahrhus-Konvention wenden. Die Konvention ist der erste völkerrechtliche Vertrag, der jeder Person Rechte im Umweltschutz zuschreibt. Es regelt die Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. 47 Staaten, darunter Österreich und Liechtenstein, haben den Vertrag ratifiziert.
(red)
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